Mustervertrag

Maklervertrag

Am 23. Dezember 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt. Das Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Danach gilt: Beauftragt ein Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Makler, so muss er mindestens die Hälfte der Courtage zahlen, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt (§ 656 b-d BGB). Für Verträge mit Unternehmern gelten die neuen Regelungen zur Maklerprovision nicht.
In beiden Fällen bedarf ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung und/oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, mit Inkrafttreten der neuen Regelung nun aber der Textform (§ 656 a BGB).
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieser Mustervertrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Das Vertragsformular ist lediglich ein Vorschlag, wie eine Regelung aussehen könnte. Viele enthaltene Regelungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss im eigenen Interesse überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde eigene Situation und die Entwicklung des Rechts erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum keinen Einfluss und kann daher für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien auch keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Soll der Verkäufer selber provisionsfrei das Auftragsobjekt verkaufen dürfen, handelt es sich um einen einfachen Makleralleinauftrag. Sollen daneben noch weitere Makler vom Verkäufer beauftragt werden dürfen, handelt es sich um einen einfachen Maklervertrag. In beiden Fällen ist das Vertragsmuster entsprechend anzupassen.

Qualifizierter Makler-Alleinauftrag 

zwischen
Herrn | Frau | Eheleute | Firma …
- nachfolgend Auftraggeber genannt - 
Wohnhaft ...
und
Maklerunternehmen …
- nachfolgend Auftragnehmer/Makler genannt -
Anschrift ...
wird folgender Maklervertrag geschlossen:

§ 1 Auftrag

Der Auftraggeber sichert zu, dass er Eigentümer des Auftragsobjekts ist und ggf. von allen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrags bevollmächtigt ist.
Gegenstand des Maklervertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages und/oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses über das folgende Auftragsobjekt:
Adresse ...
[Beschreibung Immobilie]
Das Auftragsobjekt soll zu einem Verhandlungspreis von … € auf dem Markt angeboten werden.

§ 2 Auftragsdauer und Kündigung

Der Alleinauftrag läuft zunächst vom … bis zum … . Er verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, kündbar zum Monatsende, wenn er nicht vor Ende der Befristung gekündigt wurde.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Alleinauftrag intensiv, sorgfältig und mit dem Objekt angemessenen Verkaufsmaßnahmen zu bearbeiten.
Zu den Verkaufsmaßnahmen gehören beispielsweise:
  • Wertermittlung der Immobilie und Aufklärung über die Durchsetzbarkeit der Angebotsbedingungen
  • Erstellung eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés, inkl. Anfertigung entsprechender Bilder
  • Bewerbung des Objekts in Internetportalen und auf der Website des Maklers
  • Telefonische und schriftliche Beantwortung von Anfragen von Kaufinteressenten
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Führen von Verhandlungen über Kaufpreis und Vertragsmodalitäten im Interesse einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages sowie der Teilnahme am notariellen Beurkundungstermin
Alle Verkaufsmaßnahmen finden in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
  1. Der Auftragnehmer darf weitere Makler zur Ausführung des Auftrages nur einschalten, wenn dadurch dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten oder Pflichten entstehen.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Aufraggeber regelmäßig über den Stand seiner Verkaufsbemühungen zu unterrichten.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Mögliche Schadensersatzansprüche bei Schlechtleistung sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
  4. Die Kosten für alle Verkaufsbemühungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt während der Vertragslaufzeit, weitere Makler in Bezug auf das Auftragsobjekt zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, sind an den Auftragnehmer zu verweisen.
  2. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren. Dies gilt insbesondere, wenn die Verkaufsabsicht aufgegeben wird.
  3. Sollte der Auftraggeber das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler verkaufen und so den Alleinvertretungsanspruch des Auftragnehmers verletzen, verpflichtet er sich dem Auftragnehmer die angefallenen Kosten in vollem Umfang zu erstatten.

§ 5 Maklerprovision

  1. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags erhält der Auftragnehmer vom Verkäufer und Käufer jeweils eine Maklerprovision in Höhe von ... % des Kaufpreises (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
  2. Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.

§ 6 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Rahmen der Durchführung dieses Auftrages Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert und diese Daten, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dem Käufer übermittelt und sie anderen Maklern zur Mitbearbeitung sowie der Öffentlichkeit über Internetportale allgemein zugänglich macht.

§ 7 Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

Der Makler ist im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler Unterlagen bzw. Kopien der Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

§ 8 Vollmacht

Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bevollmächtigt, soweit für die Erfüllung des Auftrags erforderlich, Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere beim Grundbuchamt, Baubehörden oder Lastenausgleichsbehörden.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Der Auftraggeber hat die beigefügte Widerrufsbelehrung gelesen und sich ausdrücklich mit dem Beginn der Maklertätigkeit bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden erklärt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler sein Widerrufsrecht verliert.
Ort, Datum
... 
Auftraggeber
...
Ort, Datum
...
Auftragnehmer

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – … – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
...
Ort, Datum
Auftraggeber