Streitbeilegung

Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte

In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Celle und unter Förderung der Fernuniversität Hagen sowie des Projekts Gerichtsnahe Mediation am Landgericht Stade hat die IHK Stade die Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte eingerichtet.

Was ist Mediation?

Mediation (=Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien (Medianten) wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Das Verfahren stammt in seiner derzeitigen Verfahrenskonzeption aus dem angelsächsischen Rechtskreis und wird insbesondere dort mit großem Erfolg praktiziert. Zunehmend gelangen deren Vorzüge auch in das Bewusstsein deutscher Unternehmer und finden hierzulande immer mehr Befürworter. Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass ein besonders geschulter Mediator die Konfliktparteien darin unterstützt, eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu erarbeiten. Leitgedanke ist dabei nicht, welche „Position“ jemand vertritt, sondern die Frage, was im wirklichen Interesse der Parteien liegt. Der Mediator hat dabei, anders als der Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt. Dies führt im Falle einer Einigung zu einem nachhaltigeren Konsens zwischen den ehemaligen Konfliktparteien. Mediation eignet sich insbesondere dann, wenn es im Interesse der Beteiligten liegt, bestehende Vertragsbeziehungen aufrecht zu erhalten und der Grund des Konfliktes nicht unerheblich im zwischenmenschlichen Bereich liegt. Als Beispiel seien hier insbesondere innerbetriebliche Streitigkeiten, Unternehmensnachfolgen oder Dauerschuldverhältnisse genannt. Erfahrungen aus der Gerichtsnahen Mediation am Landgericht Stade haben indes ergeben, dass auch viele andere Streitkonstellationen erfolgreich mediiert werden konnten.

Worin bestehen die Vorteile der Mediation?

Mediation bietet im Vergleich zu streitigen Gerichtsverfahren eine Fülle von Vorteilen:
  1. Konsensual: Aufgrund der einvernehmlichen Einigung bleiben bestehende Vertragsbeziehungen intakt. Eine „Frontenverhärtung“ wird vermieden.
  2. Zukunftsorientiert: Mediation will eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit schaffen – es wird nicht nach der „Schuld“ gefragt.
  3. Effizient: Mediationsverfahren kennen keinen mehrinstanzlichen Rechtsweg. Oftmals kommen die Parteien bereits schon am gleichen Tage zu einer tragfähigen Einigung, die (außerhalb des Mediationsverfahrens) wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ausgestaltet werden kann.
  4. Kostengünstig: Die kurze Verfahrensdauer impliziert oftmals wesentlich geringere Kosten als ein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren.
  5. Diskret: Das Verfahren erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und trägt daher wesentlich zur Gesichtswahrung der Konfliktparteien bei.

Wie läuft ein Mediationsverfahren bei der IHK Stade ab?

Der Antragsteller beantragt mittels unseres Online-Formulars die Durchführung eines Mediationsverfahrens unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und Nennung der anderen Konfliktpartei. Daraufhin bitten unsere Juristen die Gegenseite um Stellungnahme und Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens. Bis zu diesem Punkt fallen noch keine Kosten an. Stimmt die andere Partei dem Antrag zu, dann beginnt das eigentliche Verfahren unter Bestimmung eines oder mehrerer Mediatoren, auf die sich die Parteien einigen. Auf Wunsch helfen wir den Parteien bei der Auswahl eines geeigneten Mediators, der bei der IHK Stade registriert ist. Das Verfahren gliedert sich in der Regel in folgende Phasen:
  1. Einführung durch den Mediator und Vereinbarung der Verfahrensregeln.
  2. „Positionen“ und die eigentlichen Interessen der Medianten werden ermittelt.
  3. Gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen.
  4. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Vereinbarung.
Kommt es zu einer Einigung, so wird diese schriftlich und verbindlich fixiert. Auf Wunsch kann sie (außerhalb des Mediationsverfahrens) auch für vollstreckbar erklärt werden. Die Durchführung eines Mediationsverfahrens kann auch schon zu „Friedenszeiten“ vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall können die Parteien folgende Formulierung ("Mediationsklausel") in den Vertrag aufnehmen:
„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation gemäß der Stader Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte durchzuführen“.

Was kostet eine Mediation bei der Stader Medationstelle?

Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Stader Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar i. H. v. 150,- Euro bis 350,- Euro jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer mit den Parteien vereinbaren. Die genaue Höhe des Stundenhonorars richtet sich insbesondere nach der Komplexität des zu behandelnden Sachverhaltes sowie der Höhe des Streitwertes und ist mit dem Mediator zu vereinbaren.

Wie werde ich Mediator?

Registrierung

Die Registrierung als Mediator oder Mediatorin kann unter den in der Mediatorenordnung genannten Bedingungen erfolgen. Sie beinhaltet sowohl eine Veröffentlichung der Mediatorenprofile auf der lokalen Seite der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum als auch auf der überregionalen Mediatorenliste der niedersächsischen IHKs.