ADR-Schulungsbescheinigung

Ausbildung der Gefahrgutfahrer

Ausbildung der Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer. Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. 
Unser Tipp: Zur Vorbereitung kann auch eine Online-Musterprüfung durchgeführt werden.
Sie suchen dringend einen Schulungstermin? Wir sind Ihnen gerne bei der Suche behilflich.

Schulungssystem

Die Erstschulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)
  • Basiskurs – 18 UE Theorie und 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Tank – 12 UE Theorie und 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Klasse 1 – 8 UE
  • Aufbaukurs Klasse 7 – 8 UE
Die Auffrischungsprüfung besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer und umfasst 8 Unterrichtseinheiten Theorie und vier Unterrichtseinheiten praktische Übungen.
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
und im Rahmen der Auffrischungsschulung:
  • Auffrischungsprüfung: 30 Minuten
Wiederholungsprüfung: Bei nicht bestandener Prüfung kann der Teilnehmer einmalig ohne neuen Besuch einer Schulung die Prüfung innerhalb von drei Monaten wiederholen. 

Anerkannte Schulungsveranstalter

Im Bezirk der IHK Stade sind die aufgeführten Veranstalter anerkannt, Schulungen von Gefahrgutfahrern durchzuführen. Informationen über Dauer, Termine und Kosten der Schulungen sind direkt beim Veranstalter zu erfragen.

Im Landkreis Rotenburg

Fahrschule Friedel
Altbremer Str. 4, 27404 Zeven
Tel./Fax: 04281/6180, Mobil: 0171/5723062
Erstschulung BK, AKT, Klasse 1, Auffrischungsschulungen
Fahrschule Janssen GmbH
Labesstr. 37, 27404 Zeven
Tel.: 04281/956828, Fax: 04281/956829
Erstschulung BK, AKT, Klasse 1, Auffrischungsschulungen
Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG
Tel.: 04262/79-9140,  Fax: 04262/79-9699, Mobil: 0151/29222031  
Erstschulung BK, AKT, Auffrischungsschulungen

Im Landkreis Stade

Ausbildungszentrum Kraftfahrer Stade GmbH
Klarenstrecker Damm 10 a, 21684 Stade
Tel.: 04141 / 776 405, Fax: 04141 / 776 654
Erstschulung BK, AKT, Auffrischungsschulungen
Quell Bildungskonzepte GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 12 21684 Stade
Tel.: 04141/411980-0, Fax: 04141/411980-22
Erstschulung BK, AKT, Klasse 1, Klasse 7, Auffrischungsschulungen
Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG) Niedersachsen / Sachsen-Anhalt
- Außenstelle Stade - 

Ottenbecker Damm 15, 21684 Stade
Tel.: 04141/ 510651, Fax: 04141 510603
Erstschulung BK, AKT, Klasse 1, Klasse 7, Auffrischungsschulungen

Im Landkreis Verden

Sovereign Speed GmbH, Hamburg
bei Activ Cars GmbH, Oskar-Schulze-Str. 6, 28832 Achim
Tel.: 040 / 226317-200, Fax: 040 / 226317-213
Erstschulung BK, Klasse 1, Auffrischungsschulungen

In Bremen

DEKRA Akademie GmbH
Fritz-Thiele-Str. 24, 28279 Bremen
Tel.: 0421/41784-0, Fax: 0421/41784-44
Erstschulung BK, AKT, Klasse 1, Klasse 7, Auffrischungsschulungen

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Sie haben die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Dies gilt jedoch längstens drei Monate ab dem Tag der nicht bestandenen Prüfung.
Die IHK bietet regelmäßig Termine für eine Wiederholungsprüfung an. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Anmeldedatenbank.

ADR-Ersatz-Card

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die IHK auf Antrag eine Ersatz-Card aus. Zuständig für die Ausstellung ist die IHK, die Ihre ADR-Card ausgestellt hat. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung kostet 35,- Euro.