Unternehmen, die gefährliche Güter herstellen, damit handeln oder sie befördern, müssen einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellen. Diese Personen müssen eine Schulung absolvieren und eine Prüfung ablegen.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer besonderen Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein.
Fahrern, die die beschleunigte Grundqualifikation oder die 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, können sieben Unterrichtseinheiten angerechnet werden für einen ADR-Schein.