Prüfungstermine

Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Monatlich steht Ihnen in der Regel ein Termin für die Prüfung nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung zur Verfügung.  
Für die Durchführung der Prüfungen - sie umfassen ausschließlich schriftliche Arbeiten - sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, Wohnsitz oder Firmensitz bei jeder IHK/HK zur Prüfung anmelden.

Welche Prüfungstermine gibt es?

Sie finden unsere Prüfungstermine sowie die freien Plätze in unserem Onlineportal.
Anmeldeschluss ist jeweils 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Den jeweils aktuellen Termin können Sie in unserem Onlineportal auswählen. Bitte wählen Sie dort Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. 
>> zum Online-Portal für Gefahrgutfahrer

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst nach der Bestätigung des Links in der zugeschickten E-Mail verbindlich wird.
Folgende Unterlagen sind erforderlich für eine Anmeldung: 
  • Grundprüfung: Teilnahmebestätigung des Lehrgangsveranstalters (Original)
  • Verlängerungsprüfung: Gültiger Schulungsnachweis (Kopie)
  • Ergänzungsprüfung Gültiger Schulungsnachweis (Kopie) sowie Lehrgangsbestätigung (Original)
  • Wiederholungsprüfung: Kopie Bescheid der nicht bestandenen Prüfung

Wann und wo finden die Prüfungen statt?

Die Prüfungen beginnen an den im Portal genannten Terminen jeweils um 9:00 Uhr in der
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl hinter unserem Gebäude.

Fragenfundus/Prüfungsvorbereitung

  • Der Fragenkatalog der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung. Die aktuelle Fassung vom 1. Januar 2023 finden Sie auf der Website der DIHK.
  • Neues Online-Prüfungstraining „Gefahrgutprüfung.com“ für Gefahrgutbeauftragte nach Rechtslage 2023: Der Verlag Heinrich Vogel hat das neue Online-Prüfungstraining „Gefahrgutprüfung.com“ herausgebracht. Ab sofort können sich angehende Gefahrgutbeauftragte auf die IHK-Grundprüfung oder bereits ausgebildete Gefahrgutbeauftragte auf die IHK-Verlängerungsprüfung mit Fragen auf Prüfungsniveau vorbereiten.

Allgemeines zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Grundsätzliches

Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich, die verwandten Fragebogen sind bundeseinheitlich.
Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (vier Verkehrsträger) bei Grundprüfungen, und 50 und 125 Minuten bei Verlängerungsprüfungen. Die Prüfungsdauer bei Ergänzungsprüfungen beträgt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  • Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.
  • Lehrgangsveranstalter können jedoch bei der IHK die Durchführung englischsprachiger Schulungen beantragen. Teilnehmer solcher Schulungen haben dann auch die Möglichkeit, englischsprachige Prüfungen abzulegen.

Grundprüfung und Ausstellung des Schulungsnachweises

Grundprüfung:

  • Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter absolviert hat und darüber der IHK eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann.
  • Die IHK empfiehlt deshalb, zwischen Schulung und Prüfung genügend Zeit für eine intensive Beschäftigung mit den umfangreichen Gefahrgutvorschriften einzuplanen.
  • Nach Grundschulung und erfolgreicher Grundprüfung wird der Schulungsnachweis mit einer 5-jährigen Gültigkeit ausgestellt.

Ergänzungsprüfung und Verlängerung der Schulungsnachweise

Ergänzungsprüfung:

  • Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Teilnahmebescheinigung eines anerkannten Schulungsveranstalters vorlegen kann.

Verlängerungsprüfung:

  • Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. Die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einer Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Der Idealfall für die Prüfungsteilnahme ist, wenn der Prüfungstermin innerhalb eines Jahres vor dem Ablaufdatum liegt. In diesem Fall kann das Ablaufdatum von der IHK bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum verlängert werden. Der Prüfungstermin sollte so gewählt werden, dass Wiederholungsprüfungen nach nicht bestandener Prüfung noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte “in Ruhe” noch geplant und besucht werden können.
  • Die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte abgelegt werden. Ein abgelaufener Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte kann von der IHK aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden und die die Berechtigungen verfallen. Ausnahmetatbestände sieht die aktuelle Rechtslage hierfür nicht vor.

Wiederholung der Prüfung

  • Bei Grund- und Ergänzungsprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulungsteilnahme zulässig.
  • Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.

Ersatz-Bescheinigung

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die IHK auf Antrag eine Ersatz-Bescheinigung aus. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
Zuständig für die Ausstellung ist die IHK, die Ihren Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten ausgestellt hat.