Beratung

Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Sie möchten einen Ausbildungsplatz für einen Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen oder haben einen Bewerber mit Behinderung und möchten ihn einstellen, sind sich aber unsicher, was Sie beachten müssen? Hier setzt die Beratung von EAA, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber an.

EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) arbeiten flächendeckend an sechs Standorten in Niedersachsen, gemäß § 185a SGB IX.
Von Lüneburg aus werden Betriebe aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Heidekreis, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Winsen und Stade beraten.

Angebot

Das Team der EAA berät Arbeitgeber kostenfrei zu allen Themen rund um Schwerbehinderte und gleichgestellte Angestellte vor und während der Ausbildung. Es führt durch den „Dschungel“ von Leistungsträgern und Fördermöglichkeiten. 

Vorteile für Betriebe

  • Gewinnung und Bindung von motivierten Auszubildenden und Angestellten
  • Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen
  • Nutzen von besonderen Kompetenzen
  • Besserung des Betriebsklimas
  • Steigerung der Produktivität
  • positive Außendarstellung / Imagesteigerung

Kontakt

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH
Marie-Curie-Straße 5
21337 Lüneburg
Mira Huelmann, Telefon: 0160 74 53 02 9
E-Mail: Mira-Tatjana.Huelmann@eaa-niedersachsen.de
Neue Arbeit Lüneburg
Isabell Heinitz Telefon: 0160 48 30 659
E-Mail: isabell.heinitz@eaa-niedersachsen.de