Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Ausbildung und Umschulung
Assistierte Ausbildung (AsA)
Um Ausbildungsplätze zu besetzen oder die Ausbildung erfolgreich zu beenden, müssen häufig Sprach- oder Lernschwierigkeiten und organisatorische Herausforderungen bewältigt werden. In solchen Fällen hilft die Agentur für Arbeit Unternehmen, Ausbildungsplatzbewerbern und Auszubildenden mit dem Instrument Assistierte Ausbildung (AsA).
- Was ist AsA?
Die Assistierte Ausbildung unterstützt Jugendliche bzw. junge Erwachsene und Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind flexibel und sehr individuell. AsA bietet neben Lern- und Austauschmöglichkeiten auch berufliche Orientierung, Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und für Betriebe Unterstützung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung bzw. Einstiegqualifikation.Das Instrument AsA nach §§ 74 - 75 SGB III gliedert sich in eine optionale Vorphase zur Berufsorientierung und berufspraktischen Erprobung und eine begleitende Phase zur Unterstützung von Teilnehmenden und Betrieben während der Ausbildung und zum Übergang in eine Anstellung. Diese Phase stellt den Kern der AsA dar und ist daher obligatorisch.
- Wer ist die Zielgruppe?
AsA richtet sich an junge Menschen, die aufgrund mangelnder Schul- bzw. Berufsschulnoten, Lernschwierigkeiten oder Probleme im sozialen Umfeld eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können.
- Wie wird unterstützt?
Individuelle und bedarfsorientierte Hilfen durch eine sozialpädagogische Begleitung und gezielte Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Ausbildungsplatz zu finden, das Berufsausbildungsverhältniss oder die Einstiegsqualifizierung zu stabilisieren, Bildungs- und Sprachdefiziten abzubauen und fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Dazu werden Stütz- und Förderunterricht, Sozialpädagogische Begleitung sowie gezielte Prüfungsvorbereitung angeboten.
- Welche Vorteile bieten sich für Unternehmen?
Ausbildungsbetriebe können über AsA durch einen Bildungsträger individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten administrativ und organisatorisch unterstützt werden und Hilfe erhalten, um bei Bedarf das Berufsausbildungsverhältnis oder die Einstiegsqualifizierung zu stabilisieren. Dies erfolgt zum Beispiel durch Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung einer Ausbildung, der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans, Hilfe bei der Umsetzung von bestimmten Ausbildungsabläufen und zielgruppengerechten Ausbildungsmethoden. Hinzu kommen regelmäßige Gespräche, um frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen sowie Unterstützung bei Konflikten oder Fehlzeiten.
- Wie ist der zeitliche Umfang?
Eine optional vorgeschaltete Vorphase umfasst den Zeitraum vom Maßnahmebeginn bis zur Ausbildungsaufnahme und wird individuell angepasst (maximal 6 Monate bei einer Teilnahme von wöchentlich 30 Stunden).In der Begleitenden Phase werden förderungsbedürftige junge Menschen von Ausbildungsbeginn bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss individuell und flexibel auf Grundlage des persönlichen Stundenkontingents gefördert.
- Welche Kosten fallen für AsA an?
Alle Maßnahmekosten der AsA werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit bzw. das Jobcenter vollständig getragen. Der Ausbildungsbetrieb trägt weiterhin die Kosten der betrieblichen Ausbildung und die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt.
- Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Betriebe, die einen förderberechtigten jungen Menschen ausbilden wollen oder schon jetzt ausbilden, erhalten detaillierte Auskünfte beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit oder direkt bei dem zuständigen Ansprechpartner von Ausbildung und Arbeit Plus GmbH (A&A).
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 4 bis max. 12 Monaten Dauer, das für Personen, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit dient.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.
Auch Betriebe, die bislang nicht ausgebildet haben, bietet sich die Möglichkeit erste Erfahrungen in der Qualifizierung junger Menschen zu sammeln.
Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung (VerAplus)
„VerAplus” ist ein Programm zur Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Dabei stehen ehrenamtliche Senior Expertinnen und Senior Experten den Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Senior Expertin oder der Senior Experte ermitteln zusammen mit dem Jugendlichen, wo es hakt. Sie finden Lösungen für bessere Lernmotivation, zur Förderung von sozialen Kompetenzen und Bewältigung von Problemen. Der SES-Ausbildungsbegleiter hilft bei der Vorbereitung auf Prüfungen und beim Ausgleich sprachlicher Defizite. Auch hier gilt das bewährte SES-Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.
Verbundausbildung
Ziel des Programms ist die Verbesserung der regionalen Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Gewinnung von Betrieben für Ausbildung sowie effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten. Auch soll der Zugang für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, auch Flüchtlinge, der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der NBank.
Förderung von Menschen mit Behinderungen
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von benachteiligten, behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.