Verkehrsprüfungen bei Ihrer IHK

Sie erhalten einen kompakten Überblick zu notwendigen Prüfungen, Schulungen, Nachweisen für im Verkehrsgewerbe Tätige.

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr / Straßenpersonenverkehr

Unternehmen, die im Bereich Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr tätig werden möchten, benötigen eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden kann.

Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport insbesondere durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Erst- und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer erfolgt im Rahmen einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung mit einer anschließenden Prüfung.

Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Industrie- und Handelskammer erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.

EU-Berufskraftfahrer

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die Industrie- und Handelskammer informiert und nimmt die Prüfungen ab.

Gesamtüberblick (als Aufklappliste):