Abfertigung von Lkw’s: Rampenregeln

Auf Initiative des DIHK-Verkehrsausschusses hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) neun Regeln für die Abfertigung von Lkw’s an den Laderampen der Logistikzentren veröffentlicht. Die Regeln sollen allen Beteiligten (Verladern, Fahrern und Empfängern) die Arbeit erleichtern und die Effizienz erhöhen. Zugleich soll damit die Attraktivität des Fahrerberufs erhöht werden – angesichts des Fahrermangels ein wichtiger Aspekt.
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten an den Güterumschlagsprozessen ist es, Standzeiten und Arbeitszeiten zu verkürzen, Planungsprozesse für die Logistikketten und den Personaleinsatz erheblich zu optimieren, um drüber hinaus auch den von den Fahrern oft als frustrierend empfundene Leerlauf zu vermeiden.

Präambel

Reibungslose Abläufe an den Laderampen und partnerschaftliches Zusammenarbeiten verkürzen Standzeiten und erhöhen die Berechenbarkeit von Verkehren. Diese nutzen Verladern, Empfängern und Transportunternehmen gleichermaßen. Sie erleichtern Berufskraftfahrern und auch dem Personal an den Rampen ihre Tätigkeit. Dies erhöht die Attraktivität der Berufe in der Logistik und leistet damit auch einen Beitrag zur Linderung des Fahrermangels.

Die neun Rampenregeln