Berufskraftfahrer Grundqualifikation Straßenpersonenverkehr

Gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen diejenigen, die eine Omnibusfahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 neu erworben haben zusätzlich eine Grundqualifikation durch Ablegen einer Prüfung nachweisen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung hat die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin aufgrund des Satzungsrechtes die Gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr als Verwaltungsvorschrift erlassen.
Die Richtlinien ergänzen die Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr.
Unter Weitere Informationen sind das IHK-Merkblatt als Hilfestellung mit allen Details und die Gemeinsamen Richtlinien abrufbar, ebenso sind die Prüfungstermine veröffentlicht.