Berufskraftfahrer Grundqualifikation Güterverkehr

Gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQ) müssen diejenigen, die eine Lkw-Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2009 erworben haben, zusätzlich eine Grundqualifikation durch Ablegen einer Prüfung nachweisen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung hat die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin aufgrund des Satzungsrechtes die Gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr als Verwaltungsvorschrift erlassen.
Die Richtlinien ergänzen die Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr.