Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nach § 1 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz aufnehmen möchten, müssen u. a. ihre fachliche Eignung nachweisen. Der Eignungsnachweis wird in der Regel durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erbracht. Zuständig ist die IHK am Wohnsitz des Prüflings. Die IHK zu Schwerin nimmt die Prüfung daher grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Kammerbezirk ab. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und setzen eine vorherige Abstimmung sowie einen Freistellungsantrag bei der zuständigen IHK voraus.

Das Prüfungsverfahren

Die Prüfung ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:
1. Teil: schriftliche Fragen
Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort, zwei Stunden, maximal 120 Punkte können erreicht werden, mindestens 60 Punkte müssen erreicht werden,

2. Teil: schriftliche Übungen/Fallstudie
verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben, zwei Stunden, maximal 105 Punkte können erreicht werden, mindestens 52,5 Punkte müssen erreicht werden,

3. (gegebenenfalls) mündliche Prüfung
ca. 10 Tage nach schriftlicher Prüfung, ca. 30 Minuten, maximal 75 Punkte können erreicht werden, mindestens 37,5 Punkte müssen erreicht werden.
Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen um 08:30 Uhr (kurze Pause zwischen beiden Teilen). In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn letztlich mindestens 60 Prozent (= 180 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 300 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 180 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.

Termine und Anmeldung

Prüfungstermine 2026
I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal
schriftlich
ab 08:30 Uhr
Montag, 09.03.2026 Montag, 01.06.2026 Montag, 14.09.2026 Montag, 07.12.2026
mündlich Mittwoch, 18.03.2026 Dienstag, 09.06.2026 Mittwoch, 23.09.2026 Mittwoch, 16.12.2026
Prüfungsgebühr: 210,00 EUR
Ort: IHK zu Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Die Prüfungstermine, an denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können Sie in unserem Anmelde-Portal einsehen. Bitte wählen Sie dort Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. Der Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere IHK. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen dann per E-Mail mit.
Bei Annahme Ihres Antrages erhalten Sie anschließend einen Gebührenbescheid per Post. Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 210,00 Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Onlineanmeldung. Circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung mit weiteren Prüfungsinformationen per E-Mail.
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (Brief/E-Mail) zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich. Wird diese Frist unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an, insofern ein wichtiger Grund für den Rücktritt nachgewiesen werden kann.

Prüfungsinhalte

Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

1. Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschl. Gefahrgut- und Abfalltrans­portrecht sowie Recht der Beförderung lebender Tiere
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und -dokumenten; Spedition
  • Steuerrecht

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation und Beförderungspreise
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

3. Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Telematik
  • Lärmbelästigung und Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugabgase

4. Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind Arbeitsschutz
  • Verkehrssicherheit, Regeln für die Ladungssicherung

5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güter­kraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Eu­ropäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten; Arten, Bedeutung und Inhalte der Beförderungsdo­kumente Frachtabfertigung
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaa­ten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union