Kurspläne für die Ausbildung von Gefahrgutfahrern
Die von der IHK erlassenen Kurspläne bilden die Basis für die Gefahrgutfahrerschulung. In den Kursplänen wird der Inhalt und der Ablauf der Schulung erläutert. Die Einhaltung der Kurspläne ist daher für alle Schulungsveranstalter verbindlich.
Die Kurspläne wurden den Änderungen entsprechend angepasst. Seit 1. Januar 2025 sind diese für die Gefahrgutfahrerschulungen bindend. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin hat die Kurspläne zur Schulung der Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter aufgrund des Satzungsrechts als Verwaltungsvorschrift erlassen.
Die aktuellen Kurspläne finden Sie auf der Website der DIHK.
