Mautpflicht: ja/nein? Jetzt prüfen!
Mautpflicht für Lastwagen ab 3,5 Tonnen - bald auch in den Niederlanden
Seit dem 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Fahrzeuge mit einer tzGm von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben bis 7,5 Tonnen tzGm (Fahrzeug oder Gespann) mautfrei.
Aktuelle Informationen rund um die Maut in Deutschland finden Sie auf den Seiten von Toll Collect.
Lkw-Maut in den Niederlanden startet
Am 1. Juli 2026 startet auch in den Niederlanden die Lkw-Maut für Fahrzeuge mit einer tzGm von über 3,5 t. Sie gilt auf fast allen Autobahnen sowie auf einigen Provinz- und Gemeindestraßen. Abgerechnet wird pro gefahrenem Kilometer. Je sauberer und leichter das Fahrzeug, desto niedriger der Beitrag pro Kilometer. Die Eurovignette wird in den Niederlanden am 1. Juli 2026 abgeschafft.
