BMV-Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Lkw: Überblick und Hinweise für Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge gestartet. Ziel ist es, den Markthochlauf der Elektromobilität im Straßengüterverkehr zu beschleunigen und die Transformation hin zu klimafreundlicher Logistik zu unterstützen. Insgesamt stehen über einen Zeitraum von vier Jahren eine Milliarde Euro zur Verfügung, davon 200 Millionen Euro für den Programmstart im Jahr 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen (z. B. auf Betriebshöfen). Neben den eigentlichen Ladepunkten sind auch zentrale technische Komponenten förderfähig:
  • Netzanschlüsse
  • Batteriespeicher
  • Ladelastmanagementsysteme

Förderaufrufe und Fristen

Das Programm ist in drei Förderlinien unterteilt:
  1. Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für KMU
    • Antragstellung: ab 05. Juni 2026
    • Verfahren: „Windhundprinzip“ (Bewilligung nach Reihenfolge der Antragseingänge)
  2. Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen
    • Antragstellung: 26. Mai bis 07. Juli 2026
    • Verfahren: wettbewerbliches Auswahlverfahren
  3. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
    • Antragstellung: 26. Mai bis 07. Juli 2026
    • Verfahren: wettbewerbliches Auswahlverfahren

Förderkonditionen (Auswahl)

  • KMU-Förderung (Aufruf A):
    • Mindestleistung: 50 kW pro Ladepunkt
    • Förderquote: bis zu 50 % (kleine Unternehmen) bzw. 40 % (mittlere Unternehmen)
    • Förderobergrenze: bis zu 1 Mio. Euro (bzw. 300.000 Euro bei De-minimis)
  • Weitere Unternehmen (Aufruf B):
    • Mindestleistung: 50 kW pro Ladepunkt
    • Max. Förderung: bis zu 5 Mio. Euro pro Antrag
    • Zuschlag abhängig von beantragter Förderintensität
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf C):
    • Mindestleistung: 100 kW pro Ladepunkt
    • Mindestens 1.500 kW Gesamtleistung pro Standort
    • Teilweise Hochleistungsladen (≥ 350 kW) erforderlich
    • Max. Förderung: bis zu 5 Mio. Euro
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie auf den Seiten des Projektträgers Jülich.

Informationsveranstaltungen

Förderinteressierte haben die Möglichkeit, sich in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am Dienstag, 19. Mai 2026 um 09:30 Uhr, über die Förderung zu informieren und Fragen zu stellen. Die Online-Veranstaltung wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur organisiert und gemeinsam mit dem Projektträger Jülich umgesetzt.

Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Online-Seminare, welche speziell auf die drei Förderaufrufe zugeschnitten sind.