Neue Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Tachographenpflicht: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein – sofern sie grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden.
Was ändert sich?
- Absenkung der Gewichtsgrenze von 3,5 t auf 2,5 t
- Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines digitalen Tachographen
- Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten bereits ab dieser Gewichtsgrenze
Maßgeblich ist auch bei Fahrzeugkombinationen das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger.
Wer ist betroffen?
- Transporter und Lieferfahrzeuge im grenzüberschreitenden Einsatz
- Leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen
- Auch bestimmte Pkw-Gespanne können betroffen sein
Rein national eingesetzte Fahrzeuge fallen grundsätzlich nicht unter die neue EU-Regelung.
Wichtige Ausnahmen
Keine Tachographenpflicht besteht unter anderem:
- im Werkverkehr unter 3,5 Tonnen, wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit ist
- für Handwerksbetriebe (bis 7,5 Tonnen), wenn Material oder eigene Waren transportiert werden (nur im Umkreis von 100 km, Fahren darf nicht die Haupttätigkeit sein)
Besonderheit im Inland
Im innerdeutschen Verkehr gelten weiterhin die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung. Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen sind auch Tageskontrollblätter zulässig – sofern kein Tachograph verbaut ist.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Fahrzeugflotte prüfen
- Nachrüstung bzw. geeignete Fahrzeuge einplanen
- Fahrer schulen
- Prozesse zur Dokumentation vorbereiten
Wichtig: Ab Juli 2026 ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Bußgelder und Betriebsstörungen zu vermeiden.
