Betriebliches Mobilitätsmanagement: Förderanträge wieder möglich
Kleine und mittlere Unternehmen können wieder Fördermittel für Betriebliches Mobilitätsmanagement beantragen. Die Förderlinien Initialförderung und Breitenförderung unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung von Mobilitätskonzepten und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Anträge bis Ende 2026 möglich
Mit dem Bundesprogramm „mobil gewinnt“ können KMU Unterstützung für ein systematisches Betriebliches Mobilitätsmanagement erhalten. Anträge für die Initial- und Breitenförderung können noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.
Die Initialförderung richtet sich an Unternehmen, die ein standortspezifisches Konzept für ihr Betriebliches Mobilitätsmanagement entwickeln möchten. Gefördert werden standardisierte Beratungsleistungen durch Beraterinnen und Berater aus einem vorausgewählten Beratungspool.
Die Breitenförderung setzt dagegen ein bereits bestehendes Mobilitätskonzept voraus. Gefördert wird die Umsetzung ausgewählter Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Damit bietet das Programm sowohl für Unternehmen, die beim Thema Mobilitätsmanagement noch am Anfang stehen, als auch für Betriebe mit bereits ausgearbeiteten Konzepten eine Fördermöglichkeit.
