BALM-Förderperiode 2026: Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ gestartet
Seit dem 14. April 2026, 9.00 Uhr, ist das Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ geöffnet. Unternehmen des Güterkraftverkehrs können damit Zuschüsse für Investitionen in Sicherheit, Effizienz und Umweltmaßnahmen beantragen.
Das Programm ist vielen Unternehmen noch unter dem früheren Namen De-minimis-Förderung bekannt. Die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet. Aufgrund des sogenannten Windhundprinzips kann das elektronische Antragsportal vorzeitig geschlossen werden, sobald die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das BALM-eService-Portal. Dort stehen auch Antragsunterlagen, Ausfüllhilfen, FAQ und Videotutorials bereit.
1. Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“: jetzt geöffnet
Gefördert werden Investitionen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen und den Straßengüterverkehr sicherer, wirtschaftlicher und umweltfreundlicher machen. Förderfähig sind unter anderem:
- Fahrerassistenzsysteme
- Partikelminderungs- und Filtersysteme
- Telematiklösungen
- Software zur Auswertung digitaler Tachografendaten
- sichere Lkw-Parkplätze
- Effizienzmaßnahmen an Fahrzeugen und Trailern
ergonomische und sicherheitsrelevante Fahrzeugausstattung
Förderquote: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungshöchstbetrag: bis zu 2.000 Euro je schwerem Nutzfahrzeug
Maximalbetrag je Unternehmen: bis zu 33.000 Euro pro Jahr
Antragsfrist: spätestens 31. August 2026 – vorbehaltlich vorzeitiger Mittelausschöpfung
Zuwendungshöchstbetrag: bis zu 2.000 Euro je schwerem Nutzfahrzeug
Maximalbetrag je Unternehmen: bis zu 33.000 Euro pro Jahr
Antragsfrist: spätestens 31. August 2026 – vorbehaltlich vorzeitiger Mittelausschöpfung
2. Förderprogramm „Ausbildung“: läuft bereits seit Januar
Bereits seit dem 14. Januar 2026 läuft das Förderprogramm „Ausbildung“. Unterstützt werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer im eigenen Betrieb ausbilden. Die Ausbildung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
Förderhöhe:
- bis zu 70 Prozent der Kosten (Kleinunternehmen)
- 60 Prozent (mittlere Unternehmen)
- 50 Prozent (große Unternehmen)
Pauschale Kostenannahme: 50.000 Euro für eine dreijährige Ausbildung (anteilig bei kürzerer Dauer)
Voraussetzungen: Halter oder Eigentümer eines schweren Lkw ab 3,5 t
Anträge: 1 Erstantrag plus 2 Folgeanträge pro Förderperiode
Voraussetzungen: Halter oder Eigentümer eines schweren Lkw ab 3,5 t
Anträge: 1 Erstantrag plus 2 Folgeanträge pro Förderperiode
3. Förderprogramm „Weiterbildung“: ebenfalls geöffnet
Ebenfalls seit dem 14. Januar 2026 können Anträge im Förderprogramm “Weiterbildung” gestellt werden. Gefördert werden allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Güterkraftverkehr, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind – etwa Fahrsicherheits- oder Ökonomie-Trainings.
Wichtige Eckpunkte:
- Maßnahmebeginn grundsätzlich erst nach Bewilligung
- Umsetzung innerhalb von 4 Monaten
- Mindestdauer: 4 Unterrichtsstunden
- verbindlicher Maßnahmenkatalog des BALM
Förderhöhe: bis zu 70 Prozent (Kleinst- und Kleinunternehmen)
Zuwendungshöchstbetrag je Lkw ab 3,5 t:
Zuwendungshöchstbetrag je Lkw ab 3,5 t:
- bis 1.050 Euro (Kleinst/Klein)
- bis 900 Euro (mittel)
- bis 750 Euro (große Unternehmen)
