VIII. Regionalpolitik
Mecklenburg‑Vorpommern steht vor wichtigen Aufgaben in der Landesentwicklung: Flächen müssen strategisch gesichert, Fördermittel zielgerichtet eingesetzt und Investitionen auch jenseits bestehender Programme ermöglicht werden. Gleichzeitig braucht der ländliche Raum mehr politische Aufmerksamkeit, Gründungen benötigen bessere Rahmenbedingungen und wettbewerbsfähige Steuersätze sind entscheidend für Investitionen und Standortattraktivität. Eine moderne Landesentwicklungs- und Wirtschaftspolitik sollte diese Aspekte bündeln und die Potenziale des gesamten Landes konsequent nutzbar machen.
Unsere Kernforderungen
- 8.1 Entwicklungspotenziale heben - Landesraumentwicklungsprogramm aktualisieren
Wie es ist:
Im Koalitionsvertrag 2021 ist vorgesehen, dass die Landesentwicklungsplanung aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben wird (Abschnitt Landesentwicklung). Außer einem ersten groben Entwurf, der dem Landesplanungsbeirat vorgelegt wurde, gibt es bislang keinen erkennbaren Fortschritt. Ferner fehlt eine Evaluation des bestehenden Landesraumentwicklungsprogramms hinsichtlich der Erreichung der gewünschten Ziele. Auf die Landesplanung wirken zwischenzeitlich viele neue Faktoren ein, insbesondere aus der übergeordneten EU- und Bundesgesetzgebung, aber auch neue Nutzungsansprüche. Die Überarbeitung des Landesraumentwicklungsprogramms ist angesichts zahlreicher auf die Flächen drängender Nutzungsansprüche und sich abzeichnender Nutzungskonflikte dringend erforderlich.Wie es sein sollte:
Das Landesraumentwicklungsprogramm liegt fortgeschrieben vor und bietet der Wirtschaft Leitlinien für die Raumnutzung sowie Potenziale für wirtschaftliche Entwicklung.Wir fordern, dass:
- die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesraumentwicklungsprogramm zu einer ganzheitlichen Landesentwicklungsstrategie mit dem Schwerpunkt der Wirtschaftsentwicklung schnellstmöglich erfolgt.
- bestehende Gewerbe- und Industrie-Großstandorte im ganzen Land gesichert und neue Standorte ausgewiesen werden, um Ansiedlungs- und Entwicklungspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar und nutzbar zu machen.
- die Verkehrsanbindung, sowohl überregional als auch innerhalb des Landes, den Erfordernissen entsprechend zukunftsfest gestaltet wird.
- das Landesraumentwicklungsprogramm neben dem bisherigen Fokus auf die insbesondere für Westmecklenburg wichtige Metropolregion Hamburg auch die Strahlkraft der Metropolen Berlin und Stettin stärker in den Blick nimmt und durch geeignete Landesziele unterstützt.
- die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Verwaltung und Politik im Landesplanungsbeirat fortgeführt wird.
- 8.2 Verbreitung der wirtschaftlichen Basis Mecklenburg-Vorpommern - Förderpolitik konsequent investiv ausrichten
Wie es ist:
In der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern als „Übergangsregion“ EU-Fördermittel zur Verfügung, die zudem teilweise durch nationale Mittel ergänzt werden können. Die Mittel werden aktuell über eine Vielzahl von Förderrichtlinien umgesetzt.
Für die kommende Förderperiode 2028 bis 2034 sind in Kürze die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Vor dem Hintergrund einer insgesamt zu erwartenden reduzierten Mittelausstattung der europäischen Strukturpolitik ist davon auszugehen, dass auch Mecklenburg-Vorpommern mit Mittelreduzierungen konfrontiert sein wird.Wie es sein sollte:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt auch künftig aktiv an den Diskussionen zur Ausgestaltung der Kohäsionspolitik auf EU- und Bundesebene teil, damit insbesondere Investitionsmittel aus der EU für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen und ein hohes Maß an Mitbestimmung und Gestaltung des Mitteleinsatzes auf Landesebene erhalten bleibt.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung dafür sorgt, dass Bundes- und EU-Fördergelder kofinanziert werden können.
- der Begleitausschuss auf Landesebene muss als bewährtes Instrument der Partnerschaft fortgeführt werden.
- 8.3 Investitionen anreizen - Unternehmensinvestitionen auch unterhalb der Schwelle der GRW flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern fördern
Wie es ist:
Für Investitionen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gibt es eine Unterstützung durch die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Unternehmensgründung und -entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V).Damit fallen diese Unternehmen in den Hauptorten der Ober- und Mittelzentren in Mecklenburg-Vorpommern derzeit aus den Programmen heraus.Wie es sein sollte:
Es gibt ein flächendeckendes Investitionsförderprogramm unterhalb der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ ohne Gebietsbegrenzung.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung ein Investitionsförderprogramm für KMU unterhalb der GRW auflegt, welches flächendeckend greift (Landesinvestitionsförderprogramm für KMU).
- 8.4 Ländlicher Raum in Mecklenburg-Vorpommern - den Potenzialen mehr Aufmerksamkeit schenken
Wie es ist:
Die ländlichen Räume werden in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Dabei steckt in den ländlichen Räumen viel Innovationskraft, die entsprechende Bedeutung für die Entwicklung des gesamten Landes hat. Die IHK-Organisation wirbt in ihrem 2025 veröffentlichten Positionspapier „Ländliche Räume als Möglichmacher der Transformation“ für die Stärken und Potenziale des ländlichen Raumes bundesweit.Wie es sein sollte:
Die ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern sollen in den Fokus genommen und einerseits mit ihren Stärken und Potenzialen wertgeschätzt und andererseits spezifisch unterstützt werden. Denn sie bieten nicht nur Freiflächen, Schutzgebiete oder Erholungsraum, sondern sind bedeutende Wirtschaftsräume und Standorte vielfältiger Unternehmen.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Entwicklung der Potenziale des ländlichen Raumes – einschließlich der Verbesserung der Infrastruktur – abgibt und diese Maßnahmen entsprechend priorisiert.
- moderne, leistungsfähige Infrastrukturen und beste Verkehrsanbindung für den ländlichen Raum geschaffen und erhalten werden, damit der ländliche Raum diese Rolle auch künftig wahrnehmen kann.
- der ländliche Raum eine gute ärztliche Versorgung und Nahversorgung bekommt. Laut der Standortumfrage der IHK Neubrandenburg unter Unternehmen in der Mecklenburgischen Seenplatte ist diese von größter Wichtigkeit, damit Unternehmen Fachkräfte in ländlichen Räumen halten können.
- 8.5 Existenzgründungen unterstützen - Unternehmertum stärken
Wie es ist:
Das Interesse an Unternehmensgründungen hat in den vergangenen Jahren spürbar nachgelassen. Parallel dazu ist zu beobachten, dass sich potenzielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer zunächst im Nebenerwerb selbstständig machen.Wie es sein sollte:
Eine landesweite Kampagne für mehr Unternehmertum, flankiert mit niederschwelligen Unterstützungsangeboten, soll Existenzgründungsinteressierte gezielt ansprechen und den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung ein attraktives Unterstützungsangebot für Existenzgründerinnen und Existenzgründer schafft.
- 8.6 Grunderwerbssteuer senken
Wie es ist:
Der aktuelle Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6 %. Diese Erhöhung wurde 2019 eingeführt. Von der Grunderwerbsteuer gibt es Ausstrahlungswirkungen für den Markt und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen. Solche Kennziffern werden genau beobachtet.Wie es sein sollte:
Die Grunderwerbsteuer sollte an das Niveau vergleichbarer Bundesländer angepasst werden. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen beispielsweise haben einen Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent.Durch einen hohen Grunderwerbsteuersatz verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für Investoren. Bayern z. B. hält am ursprünglichen Steuerersatz für die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent fest. Mit einem höheren Steuersatz werden die gewerbliche und private Eigentumsbildung erschwert. Flächenrelevante Transaktionen und betriebsnotwenige Anpassungen und Umstrukturierungen erfahren eine Verteuerung mit der Folge, dass diese aufgeschoben werden oder ganz unterbleiben. Dies betrifft vor allem Betriebsverlagerungen, Sitzverlegungen und Neuinvestitionen. Vor diesem Hintergrund haben Bundesländer mit einem niedrigeren Steuersatz einen Standortvorteil, mit dem sie um Ansiedlungen werben können.Eine höhere Grunderwerbsteuer hat einen nachteiligen Effekt auf das Angebot von Immobilien und Wohnraum. Gerade im Bereich der Fachkräftegewinnung steht Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Konkurrenz zu den anderen Bundesländern. Mit verschiedenen Aktionen wie bspw. der Kampagne MV4you oder der Durchführung von Heimkehrertagen bemühen sich Politik und Wirtschaft, Fachkräfte zur Rückkehr nach Mecklenburg-Vorpommern zu bewegen bzw. Fachkräfte aus anderen Regionen anzuwerben. Durch die gleichzeitige Verteuerung von Immobilien und Wohnraum werden diese Ziele konterkariert.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer schnellstmöglich auf maximal 5 Prozent senkt.
