VII. Berufliche Bildung und Fachkräfte
Mecklenburg‑Vorpommern steht in der schulischen und beruflichen Bildung vor deutlichen Qualitäts‑ und Strukturproblemen. Unterrichtsausfälle, lange Wege, unzureichende Kompetenzen von Schulabgängerinnen und Schulabgängern, fehlende Gleichbehandlung höherqualifizierender Abschlüsse, Investitionslücken bei Bildungsdienstleistern und ein zunehmender Fachkräftemangel belasten das Ausbildungssystem. Um die Leistungsfähigkeit des Standorts zu sichern, braucht es verlässliche Bildungsstrukturen, moderne Ausstattung und eine konsequent organisierte Fachkräftesicherung.
Unsere Kernforderungen
- 7.1 Berufsschulen im Land stärken - Lernorte wohnort- und betriebsnah sichern
Wie es ist:
Die duale Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern wird zunehmend durch strukturelle Schwächen im berufsschulischen Bereich beeinträchtigt. Unternehmen berichten von hohen Unterrichtsausfällen und langen Fahrtwegen für Auszubildende. Laut IHK-Ausbildungsumfrage 2025 in Mecklenburg-Vorpommern konnten 50 % der Betriebe nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen; 69 % der Auszubildenden erleben Unterrichtsausfall. Für mehr als ein Drittel der Auszubildenden beträgt die tägliche Fahrtzeit zur Berufsschule über zwei Stunden.Gleichzeitig schafft die Berufliche Schulen Organisationsverordnung (BSOrgVO) mit ihren starren Mindestschülerzahlen von 20 je Eingangsklasse Rahmenbedingungen, die im ländlichen Raum kaum erfüllbar sind und Standorte strukturell schwächen.Wie es sein sollte:
Berufsschulen müssen verlässlich, modern ausgestattet und für Auszubildende wie Betriebe gut erreichbar sein. Digitale und hybride Unterrichtsmodelle sollten konsequent genutzt werden, um Unterrichtsausfällen vorzubeugen und sie zu reduzieren und kleine Klassen in ihrem Bestand zu sichern. Die Personal- und Standortplanung muss langfristig und transparent erfolgen. Gleichzeitig braucht es modernere Wege, um ausreichend Lehrkräfte zu gewinnen: Das Studium zum Berufsschullehrer muss attraktiver werden, etwa durch praxisnähere Studienanteile und einen frühen Kontakt zu beruflichen Schulen. Der Seiten- und Quereinstieg muss deutlich attraktiver gestaltet sein, damit qualifizierte Fachkräfte schneller in den Unterricht kommen und zeitnah Funktionsstellen übernehmen können. Ziel sollte sein, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu stabilisieren, Ausfallzeiten deutlich zu reduzieren und die duale Ausbildung im gesamten Land spürbar zu stärken.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung berufsschulische Angebote dauerhaft wohnort- und betriebsnah sichert und die digitale Lehr- und Lerninfrastruktur flächendeckend ausbaut.
- die Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schülern je Eingangsklasse regional flexibel ausgestaltet oder vollständig aufgehoben wird, um regionale Berufsschulstrukturen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern und kurze Wege für Auszubildende dauerhaft zu sichern.
- das Studium für Berufsschullehrkräfte attraktiver wird, unter anderem durch frühzeitigere und intensivere Praxisphasen.
- der Seiten- und Quereinstieg so weiterzuentwickeln ist, dass berufserfahrene Fachkräfte schneller einsteigen, qualifiziert begleitet werden und zügig Funktionsstellen übernehmen können.
- geprüfte Berufspädagogen, wie im Deutschen Qualifikationsrahmen verortet, den Absolventinnen und Absolventen der berufspädagogischen Studiengänge gleichgestellt werden und ihr Abschluss entsprechend anerkannt und ihr Zugang zum Berufsschullehramt unter gleichen Rahmenbedingungen erleichtert wird.
- 7.2 Höherqualifizierte Berufsbildung stärken
Wie es ist:
Die höherqualifizierende Berufsbildung, Fachwirte, Meister, Technische Betriebswirte oder Bilanzbuchhalter, ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) seit Jahren eindeutig als gleichwertig zu akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen anerkannt (DQR-Niveau 6 und 7). Dennoch spiegelt sich diese Gleichwertigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weder in der finanziellen Förderung noch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung wider.Ein zentrales Beispiel ist das „Meister-Extra“: Die Richtlinie schließt die Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen der höherqualifizierenden Berufsbildung weiterhin vom Zugang aus. Dies benachteiligt genau jene Qualifikationen, die in vielen Branchen des Landes den größten Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Fachwirte und Bilanzbuchhalter machen rund zwei Drittel aller Fortbildungsabschlüsse aus, sind den gleichen DQR-Niveaus zugeordnet. Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Fachkräftebedarf aller Branchen sowie der eigenen Fachkräftestrategie des Landes.Wie es sein sollte:
Die höherqualifizierende Berufsbildung benötigt im Land verbindlich die gleiche Anerkennung, Wertschätzung und Förderung wie die akademische Bildung. Dazu gehört eine gleichberechtigte finanzielle Förderung aller Abschlüsse auf DQR-Niveau 6 (Bachelor Professional) und 7 (Master Professional), unabhängig davon, ob sie im Handwerk, in Industrie, Dienstleistung, Verwaltung oder in kaufmännischen Berufen erworben wurden.Zudem sollte die Landespolitik die gesellschaftliche Sichtbarkeit der beruflichen Aufstiegsfortbildungen stärken – als echte Karrierewege mit anspruchsvollen Prüfungen, hoher Praxisorientierung und hervorragenden Beschäftigungsperspektiven. Wer Verantwortung in Betrieben übernimmt, Teams führt oder Unternehmen weiterentwickelt, verdient die gleiche Anerkennung wie akademische Absolventinnen und Absolventen. Ziel sollte sein, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung konsequent umzusetzen, die Aufstiegsfortbildungen finanziell zu stärken und die berufliche Fortbildung als tragende Säule der Fachkräftesicherung im Land sichtbar zu machen. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine moderne, faire und durchgängige Förderlogik, die Leistungsbereitschaft belohnt und allen Branchen zugutekommt.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung sämtliche öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG und HwO, die dem DQR-Niveau 6 (Bachelor Professional) und DQR-Niveau 7 (Master Professional) zugeordnet sind, gleichberechtigt in die Förderprogramme, einschließlich des „Meister-Extra“, einbezieht. Eine einseitige Förderung einzelner Branchen ist nicht zu rechtfertigen und benachteiligt einen Großteil der Absolventinnen und Absolventen.
- 7.3 Fahr- und Unterkunftskosten gerecht finanzieren - Ausbildungschancen im Flächenland sichern
Wie es ist:
Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern entstehen Auszubildenden teils erhebliche Kosten für Fahrten und notwendige Unterbringung an Berufsschulstandorten. Die Landesrichtlinie soll zwar einen finanziellen Ausgleich schaffen, greift jedoch in wesentlichen Punkten zu kurz. Nach wie vor gilt eine Bemessungsgrenze von 750 Euro Ausbildungsvergütung, obwohl die Mindestausbildungsvergütung bereits über 800 Euro im zweiten Ausbildungsjahr liegt und viele Vergütungen in Industrie und Handel deutlich darüber liegen. Damit läuft die Richtlinie in weiten Teilen ins Leere.Zudem müssen Auszubildende weiterhin in Vorleistung gehen, was vor allem junge Menschen mit geringem Einkommen abschreckt und real die Berufswahlfreiheit einschränkt. Die IHKs weisen darauf hin, dass ausbildende Betriebe bereits umfangreich unterstützen, jedoch nicht alle finanziellen Lasten auffangen können. Auch das Deutschlandticket bietet in vielen Regionen des Landes aufgrund fehlender ÖPNV-Anbindung keinen Nutzen.Wie es sein sollte:
Fahrt- und Unterkunftskosten stellen kein Hindernis für eine wohnortferne Ausbildung dar. Die Unterstützung orientiert sich an den tatsächlichen Kosten und erfolgt unbürokratisch, sodass Auszubildende keine eigenen Mittel vorstrecken müssen. In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sichern die Förderinstrumente Mobilität, eröffnen Ausbildungschancen und stärken die Berufswahlfreiheit – flächendeckend, wirksam und gerecht.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung die Zuschüsse für Fahrt- und Unterkunftskosten unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung gewährt und die Bemessungsgrenze vollständig streicht. Die aktuell vorgesehene Grenze von 750 Euro verhindert, dass viele Auszubildende mit regulären und tariflichen Vergütungen überhaupt in den Rahmen der Förderung fallen.
- eine Auszahlung ohne Vorfinanzierung durch die Auszubildenden ermöglicht wird, damit finanzielle Hürden nicht länger zur realen Zugangsbeschränkung werden.
- die Richtlinie für alle Auszubildenden im Land praktikabel sein muss, insbesondere dort, wo das Deutschlandticket mangels ÖPNV keinerlei Entlastung bietet.
- 7.4 Schulabschlüsse stärken und deren Transparenz verbessern
Wie es ist:
Die Qualität der Schulabschlüsse an den allgemeinbildenden Schulen ist ein entscheidender Faktor für gelingende Übergänge in Ausbildung und Studium. Die IHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigt jedoch deutliche Defizite in der Ausbildungsreife: 85 % der Ausbildungsbetriebe sehen grundlegende Schwächen bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern. Besonders kritisch werden Mathematik (56 %), das Ausdrucksvermögen (48 %) sowie Belastbarkeit (64 %) und mentale Leistungsfähigkeit (54 %) bewertet.Diese Defizite wirken sich unmittelbar auf die Besetzung der IHK-Ausbildungsangebote aus: 50 % der Betriebe konnten 2024 nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. 57 % erhielten keine geeigneten Bewerbungen, 37 % sogar gar keine. Ausbildungsabbrüche in der Probezeit und nicht angetretene Ausbildungen verschärfen das Bild zusätzlich. Die Wirtschaft verliert dadurch wertvolles Potenzial für dringend benötigte Fachkräfte, insbesondere in MINT-Berufen, die für Zukunftstechnologien, Digitalisierung und Transformation zentral sind. Die Vergleichsstudie des Instituts für Qualitätssicherung im Bildungswesen (IQB) von 2024, hat für MV einen Rückgang der Kompetenzen von Neuntklässlern in den MINT-Fächern im Vergleich zu früheren Studien nachgewiesen. (IQB-Bildungstrend 2024)Wie es sein sollte:
Schulabschlüsse, ob Berufsreife, Mittlere Reife oder Hochschulreife, müssen klar definierte, verlässliche Kompetenzniveaus sichern. Gerade die mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer benötigen eine deutliche Stärkung, damit Jugendliche auf die Anforderungen moderner Ausbildungsberufe und technischer Studiengänge vorbereitet werden. Eine verbindliche Kompetenzentwicklung, regelmäßige Leistungsüberprüfungen, gezielte Förderung sowie ein stärkerer Praxisbezug im Unterricht sind notwendig, um die Ausbildungsreife und MINT-Grundlagen zu verbessern.Darüber hinaus sollten Schulen junge Menschen gezielter auf berufliche Anforderungen vorbereiten, insbesondere durch moderne Berufsorientierung und Einblicke in digitale Technologien. Ziel sollte sein, die in der IHK-Ausbildungsumfrage klar identifizierten Defizite in Mathematik, Ausdrucksvermögen, Belastbarkeit und kognitiver Grundkompetenz deutlich zu reduzieren. Schülerinnen und Schüler sollen die allgemeinbildenden Schulen mit Kompetenzen verlassen, die sie befähigen, eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen und die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt zu bewältigen, mit dem Ziel die duale Ausbildung zu absolvieren.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit/Bewertbarkeit der Schulabschlüsse stärkt und die mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer gezielt weiterentwickelt. Die Anforderungen in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik müssen verbindlich definiert und durch wirksame Förderung sowie regelmäßige Überprüfung abgesichert werden.
- 7.5 Bildungsdienstleister stärken - faire Finanzierung für eine moderne, technologisch zukunftsfähige Berufsausbildung
Wie es ist:
Der MV-Plan 2035 sieht umfangreiche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vor. Gefördert werden bislang vor allem berufliche Schulen, Internate und handwerkliche Bildungszentren. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass Ausbildungsbetriebe in Zuständigkeit der IHKs in M-V für rund zwei Drittel aller Ausbildungsverhältnisse im Land zuständig sind und gemeinsam mit privaten Bildungsdienstleistern einen zentralen Beitrag zur Berufsausbildung in Industrie, Handel und Dienstleistungen leisten. Private Bildungsdienstleister, die für Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen essenzielle Ausbildungsleistungen erbringen, sind in diese Förderungen nicht einbezogen. Die Anbieter sichern insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die im Betrieb nicht vollständig abgedeckt werden können (Verbundausbildung). Gleichzeitig verändert sich die berufliche Bildung so schnell wie nie zuvor: Digitalisierung, KI-Technologien, Automatisierung, neue Produktionsprozesse und datengetriebene Geschäftsmodelle stellen hohe Anforderungen an Werkstätten, Labore und digitale Lernumgebungen. Bildungsdienstleister müssen kontinuierlich investieren, um Schritt zu halten – und können dies ohne Förderung kaum noch leisten. Dies deckt sich mit der einhelligen Einschätzung der drei IHK-Berufsbildungsausschüsse in ihrer gemeinsamen Sitzung: Ohne eine moderne, technologisch anschlussfähige Bildungsinfrastruktur verliert die duale Ausbildung an Wettbewerbsfähigkeit.Wie es sein sollte:
Die Förderpolitik des Landes muss den technologischen Wandel aktiv aufgreifen. Alle Partner der dualen Ausbildung – staatliche Berufsschulen, handwerkliche Bildungszentren und private Bildungsdienstleister – brauchen Zugang zu zeitgemäßer Technologie, digitaler Lernumgebung, moderner Maschinentechnik und praxisnahen Innovationslaboren. Förderentscheidungen dürfen nicht nach institutioneller Zugehörigkeit getroffen werden, sondern müssen sich an den tatsächlichen Bedarfen der Ausbildungsbetriebe des Landes orientieren. Die berufliche Bildung muss in die Lage versetzt werden, junge Menschen auf Berufe vorzubereiten, die sich in immer kürzeren Innovationszyklen entwickeln. Dazu gehört auch die Fähigkeit, neue Technologien schnell in die Aus- und Weiterbildung zu übernehmen. Ziel sollte sein, die duale Ausbildung technologisch auf die Höhe der Zeit zu bringen, Investitionslücken zu schließen und sicherzustellen, dass auch in Zukunft moderne, qualitativ hochwertige Ausbildungsangebote im Land verfügbar sind.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung private Bildungsdienstleister gleichwertig in die Bildungsinfrastruktur-Förderung aufnimmt und damit eine branchenübergreifend konsistente, technologieoffene Förderstrategie etabliert. Gerade jene Bildungsanbieter, die eng mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten, müssen in die Lage versetzt werden, Werkstätten, Labore und digitale Lernangebote regelmäßig zu modernisieren.
- Förderentscheidungen systematisch den rasanten technologischen Wandel berücksichtigen, wie er von den Berufsbildungsausschüssen der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben wurde.
- 7.6 Fachkräfte gewinnen - Zukunft sichern
Wie es ist:
Mecklenburg-Vorpommern leidet branchenübergreifend unter Fach- und Arbeitskräftemangel. Der demografische Wandel verschärft die Lage: Die erwerbsfähige Bevölkerung schrumpft, viele Beschäftigte scheiden aktuell oder demnächst aus dem Arbeitsmarkt aus. Bereits heute bremsen unbesetzte Stellen, Kapazitätsengpässe und zurückgestellte Investitionen die wirtschaftliche Entwicklung. Trotz bestehender Initiativen bleiben die Effekte begrenzt – strukturelle Hemmnisse bestehen fort.Wie es sein sollte:
Dem steigenden Fachkräftebedarf kann das Land nur als attraktiver, offener und leistungsfähiger Arbeits- und Lebensstandort entgegenwirken.Wir fordern, dass:
- wirtschaftsfreundliche Willkommensstrukturen für Fachkräfte aus Drittstaaten geschaffen und weiterentwickelt werden.
- inländische Arbeitskräftepotenziale konsequent gehoben werden, insbesondere durch eine höhere Erwerbsbeteiligung mittels flexibler Kinderbetreuung, altersgerechtem Arbeiten und lebenslangem Lernen.
- dem immensen Fachkräftebedarf in der Logistikbranche gezielt entgegengewirkt wird.
- bezahlbarer Wohnraum, ein verlässlicher öffentlicher Personennahverkehr sowie eine flächendeckende digitale Infrastruktur als zentrale wirtschaftspolitische Aufgaben umgesetzt werden.
- die Fachkräftesicherung dauerhaft organisiert wird, indem die landesweite Fachkräftestrategie als ressortübergreifende Daueraufgabe mit klaren Zuständigkeiten, messbaren Zielen und langfristiger Finanzierung verankert wird.
- 7.7 Fachkräfteverfahren beschleunigen
Wie es ist:
In der unternehmerischen Praxis wird im Zusammenhang mit der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes wiederholt auf strukturelle Herausforderungen hingewiesen. Trotz bundeseinheitlicher Rechtsgrundlagen und einheitlichen Anwendungsanweisungen bestehen aufgrund der föderalen Zuständigkeiten in der Umsetzung Unterschiede zwischen Ländern und örtlich zuständigen Ausländerbehörden, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensdauer, Anforderungen an einzureichende Unterlagen, Priorisierung von Anträgen sowie Erreichbarkeit der zuständigen Stellen. Diese heterogene Verwaltungspraxis kann die Planbarkeit von Personalentscheidungen beeinträchtigen, zu Verzögerungen bei der Aufnahme von Beschäftigungen führen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinflussen. Hiervon sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die regelmäßig über geringere administrative Ressourcen verfügen.Wie es sein sollte:
Mecklenburg-Vorpommern sollte Fachkräfteeinwanderung konsequent als Standortthema behandeln und Verfahren so organisieren, dass Unternehmen und Fachkräfte planbar durch den Prozess geführt werden und der Fortschritt jederzeit digital einsehbar ist. Ziel sollte eine rechtssichere, transparente und möglichst einheitliche Anwendung des Aufenthaltsgesetzes im Bereich der Erwerbsmigration sein. Die Verfahren zur Erteilung aufenthaltsrechtlicher Titel für Fachkräfte sind so auszugestalten, dass sie bundes- und landesrechtliche Vorgaben kohärent umsetzen, nachvollziehbar strukturiert und innerhalb angemessener Fristen durchgeführt werden. Eine landesweit abgestimmte Verwaltungspraxis, trägt zur Erhöhung der Verfahrenssicherheit und Planbarkeit bei. Durch eine verbesserte Erreichbarkeit der zuständigen Stellen sowie klar definierte Zuständigkeiten kann die Effizienz der Verfahren gesteigert werden. Insgesamt soll damit eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Personalplanung geschaffen und die Attraktivität des Standorts für internationale Fachkräfte nachhaltig gestärkt werden.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung eine Kontrollfunktion für bestehende landesweit einheitliche Standards im Fachkräfteeinwanderungsverfahren einnimmt.
- die Landesregierung vorhandene landesweite Unterstützungsstrukturen für Fachkräfteeinwanderungsverfahren verbindlich stärkt und mit den kommunalen Ausländerbehörden so verzahnt, dass Verfahren nach einem einheitlichen Servicekonzept ablaufen.
- die Landesregierung digitale, medienbruchfreie Verfahren nach Vorgaben des Bundes ausbaut, damit Anträge, Nachreichungen und Bescheide auch überregional vollständig digital abgewickelt werden können.
- die Landesregierung Anerkennungs- und Aufenthaltsverfahren personell und organisatorisch so stärkt, dass Unternehmen verlässlich planen können.
