V. Industrie
Mecklenburg‑Vorpommern muss seine industrielle Basis stärken, Energiekosten senken und Innovationsstrukturen ausbauen, um im Standortwettbewerb bestehen zu können. Gleichzeitig eröffnen neue sicherheits‑ und verteidigungspolitische Investitionen sowie die maritime Wirtschaft zusätzliche Wachstumspotenziale, die bislang nur unzureichend genutzt werden. Entscheidend sind klare industriepolitische Prioritäten, verlässliche Rahmenbedingungen und eine gezielte Unterstützung für Zukunftsbranchen, damit Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz im Land nachhaltig steigen.
Unsere Kernforderungen
- 5.1 Industrie stärken - Industriepolitisches Konzept 2030 konsequent umsetzen
Wie es ist:
Die Industrie in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich derzeit in einem spürbaren Umstrukturierungsprozess. Nach dem Höchststand 2018 ist die industrielle Produktion rückläufig, was auch auf industrienahe Dienstleistungen und Zulieferbranchen wirkt. Gemeinsam mit der Staatskanzlei, Fachministerien, den IHKs und weiteren Partnern wurde das Industriepolitische Konzept MV 2030 entwickelt, das 2021 veröffentlicht und in der Koalitionsvereinbarung verankert wurde. Es umfasst 10 Handlungsfelder mit 137 Handlungsempfehlungen zur Stärkung von Innovation, Fachkräften, Industriemarketing, Gewerbeflächen und erneuerbaren Energien. Auf Anstoß der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern werden diese Empfehlungen seit 2023 schrittweise umgesetzt: So wurde u.a. eine Fachkräftestrategie als auch die neue Wirtschafts- und Industriemarketingkampagne „Wachstum liegt in unserer Natur“ im Jahr 2025 gestartet. Viele der übrigen 137 Handlungsempfehlungen des Konzepts sind bislang jedoch nur punktuell oder noch nicht aktiv verfolgt worden, was Kritik an der bisherigen Umsetzungspraxis ausgelöst hat.Wie es sein sollte:
Die Stärkung und der Ausbau des industriellen Sektors müssen politisch vorrangig betrachtet und umgesetzt werden. Daher muss das Industriepolitische Konzept MV 2030 die zentrale Leitlinie sein für die notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das in der Koalitionsvereinbarung verankerte Leitbild bedarf einer gemeinsamen Umsetzung und Fortschreibung der Industriestrategie und muss mit Abstimmung der Wirtschaftspartner gelebte erfolgreiche Wirtschaftspolitik des Landes werden.Wir fordern, dass:
- die Industriepolitik in allen beteiligten Ressorts Priorität erhält, um den landesweiten Erhalt und Ausbau des industriellen Bestands zu sichern. die Landesregierung konkret messbare und abrechenbare Umsetzungs- und Erfolgsziele definiert. Die Wirtschaftspartner sind in diesen Prozess einzubeziehen.
- die in den Abschlussdokumenten der Handlungsfelder gemeinsam mit Expertinnen und Experten formulierten Maßnahmen durch konkrete, abrechenbare Aktivitäten der Landesregierung sowie der zuständigen Ministerien und Einrichtungen erkennbar und zeitnah umgesetzt werden.
- die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Bündnispartnern kontinuierlich mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung fortschreibt.
- 5.2 Energiekosten für Industrie und Gewerbe senken - Wettbewerbsfähigkeit sichern
Wie es ist:
Verbraucherinnen und Verbraucher in Industrie und Gewerbe werden mit hohen Energiekosten belastet. Trotz einer Beruhigung der Märkte sind in Deutschland die Kosten je Kilowattstunde Strom für Nicht-Haushalte mit 0,23 Euro je Kilowattstunde deutlich über dem EU-27-Durchschnitt mit 0,19 Euro/kWh. Nur Irland liegt mit 0,27 €/kWh höher, die skandinavischen Länder liegen am Ende der Kostentabelle. Gleichzeitig wird der Ausbau Erneuerbarer Energien weiter forciert. Das Antragsaufkommen zum Bau und Anschluss neuer Windenergie- und Photovoltaikanlagen wird durch die Netzanschlusspflicht zu einem weiteren Anstieg der Kosten führen.Die Netzentgelte im Verteilnetzbereich wurden in 2025 bundesweit neu geregelt. Im Übertragungsnetzbereich werden Bundesgelder eingesetzt, um einen weiteren deutlichen Anstieg zu vermeiden. Durch die Reduzierung der Gasdurchflussmengen steigen die Durchleitungsentgelte, was zu höheren Belastungen aller Gaskundinnen und Gaskunden führt. Unter diesen Bedingungen ist der wirtschaftliche Betrieb, insbesondere energieintensiver Betriebe, perspektivisch gefährdet.Wie es sein sollte:
Die Energiekosten müssen spürbar reduziert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie- und Gewerbebetriebe zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Regionen mit hohem Energieerzeugungspotenzial dürfen nicht zusätzlich durch Netzausbau- oder Anschlusskosten belastet werden. Strom- und Gaspreise sollten mindestens dem europäischen Durchschnitt entsprechen. Die Netzentgelte auf allen Spannungsebenen müssen so gestaltet sein, dass industrielle Verbraucher nicht unnötig belastet werden. Ortsnahe Energieerzeugung sollte für Unternehmen durch vielfältige Optionen (wie z. B. Eigenerzeugung oder PPAs) einfach nutzbar sein, ohne dass Steuer- oder Netzentgeltbelastungen entstehen.Wir fordern, dass:
- die Energiekosten mindestens auf einen europäischen Durchschnittswert gesenkt werden.
- die ortsnahe Nutzung von lokal erzeugtem Strom aus regenerativen Quellen für die Breite der gewerblichen Wirtschaft praktikabler wird. Dies betrifft insbesondere die weitere Überarbeitung der Netzentgeltsystematik, um eine faire und standortgerechte Kostenverteilung sicherzustellen. Auch die Bedingungen für PPA-Modelle müssen optimiert werden. Ebenso sind Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Direktbelieferung (vgl. § 3 Nr. 16 EEG, § 21b IV EEG) sowie in diesem Kontext schnelle Klarheit mit Blick auf die derzeitigen Unsicherheiten verbunden mit der rechtlichen Situation von Kundenanlagen erforderlich.
- 5.3 Industrie 4.0 und FuE stärken - Strukturdefizite in Mecklenburg-Vorpommern abbauen
Wie es ist:
Der Wertschöpfungsanteil der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands geringer. Der Zugang zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologietransferprogrammen schöpft die Möglichkeiten nicht aus. Bestehende Strukturen fördern überwiegend kurzfristige Netzwerkprojekte oder einzelne FuE-Vorhaben ohne langfristige Perspektive. Die punktuelle Vernetzung von Industrieunternehmen mit Hochschulen, z. B. über die ausgelaufenen Technologie- und Innovationsberater-Projekte (TIB), ist nicht flächendeckend und bietet keinen nachhaltigen Mehrwert.Mecklenburg-Vorpommern fehlt eine dauerhafte, industriefokussierte Innovationsstruktur. Mecklenburg-Vorpommern hat mit einem Anteil von 1,81 % am BIP die zweitwenigsten FuE-Ausgaben. Im Vergleich zeigen Bayern („Bayern Innovativ“) und Schleswig-Holstein (WTSH), wie zentralisierte, klar strukturierte Innovationsförderung Industrieunternehmen effektiv unterstützt., die gezielt die Bedarfe von Unternehmen unterschiedlicher Branchen adressiert.Wie es sein sollte:
Die Industrie in Mecklenburg-Vorpommern sollte in enger Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen innovative Produkte, Fertigungsprozesse und Technologien voranbringen. Ziel muss es sein, aus den Forschungsergebnissen Wertschöpfung im Land zu generieren. Die bestehenden Innovationsnetzwerke sollten über Landesgrenzen und im Ostseeraum fortgeführt und intensiviert werden. FuE-Vorhaben sollen planbar und effizient umgesetzt, technologische Entwicklungen zügig in Produktion und Markt überführt, und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nachhaltig gestärkt werden. Die Wirtschaftskammern begleiten diesen Prozess durch Anteilsfinanzierungen einer zu etablierenden Innovationsstruktur.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung die FuE-Ausgaben am BIP auf Seiten der Unternehmen durch geeignete Programm-Maßnahmen spürbar steigert,
- den Aufbau einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Innovationsstruktur, welche eine Begleitung entlang des Innovationsprozesses, von der Analyse zur Strategie und von der Idee zur Innovation, sowie die Vernetzung mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ermöglicht.
- auch kleinen Unternehmen der Zugang zu den Forschungsergebnissen erleichtert wird.
- durch Netzwerkförderungen die Etablierung branchenspezifischer Clustern befördert wird.
- Antragsverfahren von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur finanziellen Begleitung von FuE-Vorhaben effizient und zeitnah bearbeitet werden. Die gesamten Verfahren sind medienbruchfrei digital abzubilden. Die Richtlinie FuE des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist zu verschlanken und auf ein Minimum an Anforderungen zu reduzieren.
- die aktuelle FuE-Förderung in der vereinbarten Höhe bis zum Ende der aktuellen Förderperiode sowie über das Jahr 2027 hinaus fortgeführt wird.
- landeseigene Kofinanzierungsmittel des EFRE-OP ausreichend zur Verfügung gestellt werden, sodass auch kleine und mittlere Industrieunternehmen einen realistischen Einstieg in FuE-Projekte erhalten.
- 5.4 Chancen des Aufwuchses der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) für Mecklenburg-Vorpommern nutzen
Wie es ist:
Der veränderten geopolitischen Lage Rechnung tragend, wurde im Jahr 2022 der Bundeswehr ein Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro vom deutschen Parlament zugewiesen, um die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr an die gewachsene Bedrohungslage anpassen zu können. So stieg z.B. im Jahr 2025 der Wehretat gegenüber dem Vorjahr um rund zehn Milliarden auf 62,43 Mrd. Euro. Aus dem Sondervermögen Bundeswehr kamen weitere rund 24,06 Mrd. Euro hinzu. Damit standen der Bundeswehr im Jahr 2025 mehr als 86 Mrd. Euro für die Beschaffung von Material, Ausrüstung, (Groß-)Gerät und Personal zur Verfügung. In diesem Jahr plant die Bundewehr mit 82,69 Mrd. Euro, 2027 mit 93,35 Mrd. Euro, und in den Folgejahren 2028 steigen die Ausgaben auf 136,48 Mrd. Euro und 2029 auf 152,83 Mrd. Euro. In der Folge ein Konjunkturprogramm für die etablierte Rüstungsindustrie, die überwiegend in den alten Bundesländern wirtschaftlich tätig ist.So wächst angestoßen durch das Sondervermögen des Bundes das Umsatzvolumen in nahezu allen Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Bislang profitieren eher wenige Unternehmen zahlreicher Branchen des produzierenden Gewerbes von diesem monetären Aufwuchs.Größere Chancen für die heimische Wirtschaft bietet das im Jahr 2025 vom Bund verabschiedete Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Mrd. Euro, das auch dazu Verwendung finden wird, um z.B. kritische Infrastruktur wie den Energiesektor resilienter zu machen, die Verkehrsinfrastruktur für die Anforderungen der NATO und Bundeswehr zu ertüchtigen sowie die Leistungsfähigkeit des Zivilschutzes zu erhöhen. Bereits jetzt fragen öffentliche Bedarfsträger verstärkt Leistungen auch in der zivilen Wirtschaft nach.Der überwiegende Teil der regionalen Wirtschaft erfüllt derzeitig nicht die Anforderungen hinsichtlich der materiellen und personellen Sicherheit und verfügt nicht über die Leistungsfähigkeit, Liefer- und Leistungsverträge über einen langen Zeitraum sicherzustellen.Wie es sein sollte:
Die Landespolitik schöpft im Zusammenwirken mit den anderen ostdeutschen Bundesländern ihre Möglichkeiten aus, sowohl die Potenziale der heimischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrien und denen potenziellen Zuliefern beim Aufwuchs der Bundeswehr stärker in den Fokus der Beschaffung zu rücken. Das Beschaffungswesen von Landesbehörden und kommunalen Trägern berücksichtigt die Leistungspotenziale der heimischen Wirtschaft, z.B. beim Infrastrukturausbau, bei Versorgungsdienstleistungen, die Beschaffungen für die zivile Verteidigung. Dazu findet ein enger Austausch mit der Auftragsberatungsstelle des Landes statt, um auch kleinen Unternehmen und Bietergemeinschaften eine Chance zu eröffnen. So könnten auch zivile und militärische Aufträge sind auch in Mecklenburg-Vorpommern platziert werden.Wir fordern, dass:
- der Austausch zwischen der Wirtschaft und Politik im Bereich des Zivilschutzes verstetigt wird und unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Bau ein enger Austausch zwischen Bedarfsträgern, wie der Bundeswehr, der zivilen Verteidigung und der Wirtschaft durch entsprechende Austauschformate etabliert wird.
- die Bildung von Netzwerken als Interessenvertretung der Wirtschaft zur besseren Teilhabe am Aufwuchs aktiv unterstützt werden, um die Bildung von Wertschöpfungsnetzen von Unternehmen aus den Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, der zivilen Produktion mit Dual-Use-Potenzial sowie den Versorgungsdienstleistern und deren Zulieferern zu befördern.
- die Landesregierung eine Ansiedlungsoffensive initiiert für den Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
- die heimische SVI-Wirtschaft stärker unterstützt wird.
- die Landesregierung die Auftragsvorlauffinanzierung durch SVI-Landesbürgschaften oder durch eine Erweiterung der Rückbürgschaftsurkunde mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) für Aufträge aus dem SVI-Bereich bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro begleitet und der BMV entsprechende Risikogelder bereitstellt.
- bei allen Ausschreibungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Kreise und Kommunen mit Bezug zum Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) die Bundesvorgaben zur Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie (SVI-Strategie) angewendet werden. Direktaufträge sowie der Verzicht auf nationale oder supranationale Ausschreibungen sollen zur Vergabe von Aufträgen an hiesige Unternehmen genutzt werden. Dies muss insbesondere für den Behördenschiffbau und damit zusammenhängende Bereiche gelten.
- öffentliche Aufträge und Beschaffungen mit Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Stärkung nationaler sicherheits- und verteidigungsindustrieller Schlüsseltechnologien vorrangig im nationalen Wettbewerb vergeben werden.
- öffentliche Bauaufträge mit Bezug zur nationalen Sicherheits- und Verteidigungsstrategie losweise vergeben werden, um Sicherheitsüberprüfungen des Personals und möglicher Vorlieferanten zu vermeiden und die Bekanntgabe sicherheitsrelevanter Informationen zu minimieren, insbesondere beim Ausbau der Häfen.
- zur Stärkung des Zivilschutzes künftige öffentliche und private Bauvorhaben mit Tiefbaumaßnahmen ab 500 m² Grundfläche um zusätzliche Geschosse für Zwecke des Zivilschutzes ergänzt werden, wobei die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand sicherzustellen ist.
- 5.5 Maritime Wirtschaft - Motor der Wirtschaftsentwicklung
Wie es ist:
Die maritime Wirtschaft ist ein strategisch bedeutender Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2024 waren rund 2.000 Unternehmen mit etwa 37.500 Beschäftigten in diesem Sektor tätig. Sie erwirtschafteten einen Umsatz von rund 6,9 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von etwa 2,7 Milliarden Euro. Damit kommt der Branche eine erhebliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Bedeutung zu.
Gleichzeitig steht die maritime Wirtschaft vor großen Herausforderungen. Internationaler Wettbewerb, die Folgen der Energiekrise, gestörte Lieferketten und geopolitische Spannungen belasten insbesondere traditionelle Unternehmen. Hinzu kommt ein tiefgreifender Transformationsprozess hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz, der erhebliche Investitionen erfordert.Mit ihrer hohen Innovationskraft verfügt die maritime Wirtschaft jedoch über das Potenzial, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz und Digitalisierung langfristig zu sichern, sind gezielte Investitionen in Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung notwendig.Wie es sein sollte:
Die maritime Wirtschaft wird als strategische Zukunftsbranche konsequent gestärkt und aktiv durch die Landespolitik unterstützt. Mecklenburg-Vorpommern nutzt die Innovationskraft der Branche, um seine Position als maritimer Standort weiter auszubauen und internationale Sichtbarkeit zu gewinnen.Wir fordern, dass:
- das Zukunftskonzept für die maritime Wirtschaft verbindlich und zügig umgesetzt wird.
- eine landesweite Marketing- und Standortoffensive umgesetzt wird, die Mecklenburg-Vorpommern national und international als innovativen maritimen Hub positioniert.
- internationale Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum sowie mit Forschung und Industrie gezielt gestärkt werden.
- in der Landes- und Regionalplanung eine verbindliche Flächenvorsorge für maritime Unternehmen sichergestellt wird.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren für maritime Investitions- und Transformationsprojekte deutlich beschleunigt werden.
