II. Bürokratieabbau, Modernisierung der Verwaltung, Unterstützungsstrukturen
Unternehmen in Mecklenburg‑Vorpommern werden durch komplexe Regeln, uneinheitliche Verfahren und langsame Bearbeitungsprozesse belastet.
Für einen wettbewerbsfähigen Standort braucht es klare und einfache Vorgaben, verlässliche und digitalisierte Genehmigungsabläufe, eine moderne Finanzverwaltung sowie dauerhaft gesicherte Unterstützungsstrukturen. Ziel ist eine Verwaltung, die effizient arbeitet, Rechtssicherheit schafft und Investitionen ermöglicht.
Unsere Kernforderungen
- 2.1 Bürokratieabbau: Regeln vereinfachen, Vollzug standardisieren
Wie es ist:
Viele Unternehmen erleben Bürokratie nicht als ein einzelnes Gesetz, sondern als Summe vieler kleiner Pflichten. Wiederkehrende Nachweise, Mehrfachmeldungen an unterschiedliche Stellen, uneinheitliche Formulare und unterschiedliche Auslegungspraxis vor Ort binden Zeit und Personal. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben oft keine eigenen Compliance-Strukturen und tragen die Last direkt in der Geschäftsführung. Das Land prägt diese Belastung nicht nur über eigene Regelungen, sondern auch über den Vollzug und die Standards, nach denen Kommunen und Landesbehörden arbeiten.Wie es sein sollte:
Bürokratieabbau muss im Land systematisch organisiert werden, mit klaren Zielen, messbaren Entlastungen und einem konsequenten Blick auf Vollzug und Verfahren. Landesrecht und landesgeprägte Praxis sollten nach dem Grundsatz gestaltet werden: einfach, digital, einmalige Datenerhebung, verständlich und möglichst einheitlich im ganzen Land. Entlastung darf dabei nicht nur angekündigt, sondern muss in konkreten Prozessen spürbar werden.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung einen verbindlichen Mittelstandscheck für neue Landesregelungen und wesentliche Verwaltungsvorschriften einführt, einschließlich Bürokratiekostenabschätzung und Praxisprüfung vor Inkrafttreten.
- die Landesregierung bestehende landesrechtliche Nachweis-, Melde- und Berichtspflichten in einem Entlastungspaket überprüft und dort streicht oder vereinfacht, wo kein klarer Nutzen gegenüber der Belastung steht.
- die Landesregierung für zentrale Unternehmensprozesse landesweit einheitliche Formulare, Checklisten und Vollzugshinweise vorgibt, damit Anforderungen nicht je Kommune variieren.
- die Landesregierung das Once-Only-Prinzip im Landesvollzug umsetzt, damit Daten und Nachweise, die einmal vorliegen, behördenintern weitergenutzt werden können, statt mehrfach angefordert zu werden.
- die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, das bundesrechtliche Vorgaben und Regelungen wirtschaftlich vertretbar ausgestaltet werden.
- die Landesregierung Vergaberecht und Vergabeverfahren so ausgestaltet, dass im rechtlich zulässigen Rahmen regionale Wertschöpfung befördert wird.
- die Landesregierung ihre Förderrichtlinien, z.B. in der (Wohn)Bauförderung, so ausgestaltet, dass die Mittel auch nachgefragt und abgerufen werden können.
- 2.2 Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren beschleunigen, Investitionen ermöglichen
Wie es ist:
Unternehmen erleben Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren im Land häufig als zu langsam und zu uneinheitlich. Anforderungen, Prüftiefen und Nachforderungsroutinen unterscheiden sich je nach Behörde und Region, was Planungssicherheit und Investitionsentscheidungen belastet. Zwar gibt es punktuell Modernisierungsansätze, in der Breite bleiben Verfahren aber oft schwer kalkulierbar. Besonders problematisch ist, dass Verfahren nicht durchgängig koordiniert werden und sich Fachprüfungen häufig nacheinander statt parallel bewegen. Das führt zu langen Durchlaufzeiten und vermeidbaren Kosten.Wie es sein sollte:
Genehmigungen müssen im Sinne der Standortpolitik verlässlich, transparent und fristgebunden bearbeitet werden. Mecklenburg-Vorpommern sollte landesweite Standards für wirtschaftsrelevante Verfahren setzen, Koordination zwischen Fachbehörden verbindlich organisieren und Bearbeitungsstände messbar machen. Das gilt insbesondere für Bauverfahren sowie immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und gewerberechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse. Ziel ist ein einheitlicher, schneller und rechtssicherer Vollzug, der Investitionen ermöglicht, ohne Schutzstandards abzusenken.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung landesweite Verfahrensstandards für zentrale Unternehmensverfahren definiert, digitalisiert und auf die Ebene der Kreise und Kommunen „runterbricht“, insbesondere für Bauanträge, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse und gewerberechtliche Erlaubnisse, einschließlich verbindlicher Vollständigkeitsprüfung und klarer Nachforderungspraxis.
- die Landesregierung eine verbindliche Koordination zwischen Fachbehörden etabliert, damit Prüfungen parallel laufen und Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner erhalten.
- die Landesregierung ein transparentes Verfahrensmonitoring einführt, mit Kennzahlen zu Bearbeitungszeiten und nachvollziehbarer Begründung bei Verzögerung.
- die Landesregierung Genehmigungsbehörden personell und fachlich so ausstattet, dass gesetzliche Aufgaben fristgerecht erfüllt werden können.
- die Landesregierung im Verwaltungshandeln eine „Kultur des Ermöglichens“ etabliert.
- 2.3 Modernisierung der Finanzverwaltung
Wie es ist:
Andere Bundesländer haben in den letzten Jahren Konzepte für einen modernen und effizienten Steuervollzug entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern liegt das Dienstleistungskonzept für eine unternehmens- und bürgerorientierte Finanzverwaltung in der letzten Fassung von 2012 vor. Viele Abläufe sind heute faktisch anders, teils weniger serviceorientiert und für Unternehmen schwer planbar. In der Praxis führen uneinheitliche Anforderungen, lange Bearbeitungszeiten und begrenzte digitale Kommunikationswege zu zusätzlichem Aufwand, Unsicherheit und Verzögerungen bei Investitionen, Liquiditätsplanung und laufender Compliance.Wie es sein sollte:
Mecklenburg-Vorpommern braucht eine zeitgemäße, verlässlich erreichbare und digital arbeitende Finanzverwaltung. Ein modernes, landesweites Konzept sollte Service, Rechtsanwendung und Vollzugspraxis vereinheitlichen, Verfahren beschleunigen und den Steuervollzug stärker risikoorientiert gestalten. Ziel ist eine Finanzverwaltung, die Rechtssicherheit schafft, Bürokratie reduziert und Unternehmen als Partner bei korrekter Steuererfüllung unterstützt.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung ein aktuelles Strategie- und Dienstleistungskonzept für die Finanzverwaltung verabschiedet, mit klaren Zielen, Prioritäten und messbaren Verbesserungen für Unternehmen.
- die Landesregierung verbindliche Servicelevels einführt, insbesondere zu Bearbeitungszeiten, Erreichbarkeit und transparenter Statuskommunikation, und diese landesweit einheitlich umsetzt.
- die Landesregierung die Digitalisierung im Steuervollzug konsequent ausbaut, einschließlich medienbruchfreier Kommunikation, digitaler Nachreichung von Unterlagen und durchgängiger elektronischer Aktenprozesse.
- die Landesregierung die Betriebsprüfung und den Vollzug stärker planbar und risikoorientiert organisiert, etwa durch frühzeitige Abstimmung, klare Verfahrensschritte, Spezialisierung und einheitliche Vollzugshinweise für vergleichbare Fälle.
- 2.4 Vorhandene Unterstützungsstrukturen finanziell absichern
Wie es ist:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren wichtige Unterstützungsstrukturen unterstützt, allerdings zum Teil nur im Rahmen einer Projektförderung. Dazu gehören unter anderem:- Energieberatung – zur Begleitung von Unternehmen bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und Kostensenkungen.
- Fachkräfte-Service-Zentrale – zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung von Auszubildenden und Fachkräften aus Drittstaaten.
- Entsorgungspartnerschaft – zur nachhaltigen und effizienten Entsorgung von betrieblichen Abfällen.
- Nachfolge-Zentrale – zur Unterstützung beim Matching von Unternehmensnachfolgen.
Wie es sein sollte:
Unterstützungsstrukturen so etablieren, dass sie unabhängig von Projektlaufzeiten wirken und bekannt sind. Sie brauchen eine permanente Finanzierung.Wir fordern, dass:
- in Mecklenburg-Vorpommern bestehende Unterstützungs-„Kümmerer“-Strukturen unabhängig von befristeten Förderprogrammen finanziert und damit langfristig gesichert werden.
