Kein Geoblocking im Onlinehandel
Seit Ende 2018 greift die Geoblocking-Verordnung. Ziel dieser Verordnung ist es, Einschränkungen im grenzüberschreitenden E-Commerce zu beseitigen, indem ungerechtfertigte Diskriminierungen verhindert werden.
Was ist Geoblocking?
Durch "Geoblocking" wird einem Internetnutzer der Zugriff auf eine bestimmte Website verwehrt. Kunden, die online Waren oder Dienstleistungen beziehen wollen, konnten bislang aufgrund ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandelt oder völlig von bestimmten Angeboten ausgeschlossen werden.
Was bezweckt die Geoblocking-Verordnung?
Ziel der Geoblocking-Verordnung ist es, Barrieren im grenzüberschreitenden E-Commerce zu beseitigen, indem ungerechtfertigte Diskriminierungen, die direkt oder indirekt auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung des Verbrauchers beruhen, verhindert werden. Erfasst sind auch Unternehmen, soweit diese die Leistung ausschließlich zum Zwecke der Endnutzung (also nicht zu Weiterveräußerung oder -verarbeitung) in Anspruch nehmen.
Konkret geht es um drei verschiedene Situationen:
- Verkauf von Waren ohne physische Lieferung
Hierunter fällt zum Beispiel ein Kauf, den ein französischer Kunde in einem deutschen Onlineshop tätigt. Der Händler ist aber nicht verpflichtet, die Ware nach Frankreich zu liefern. Entweder holte der Kunde die Ware beim Händler ab oder er organisiert die Lieferung nach Frankreich selbst. - Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Hierunter fallen zum Beispiel Cloud-Dienste. Allerdings sind audiovisuelle Angebote vom Anwendungsbereich ausgenommen. - Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort bereitgestellt werden.
Hierunter fällt zum Beispiel eine Hotelbuchung. Ein italienischer Kunde kann direkt auf einer deutschen Seite buchen, ohne auf die italienische Seite mit anderen Konditionen umgeleitet zu werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Geoblocking-Verordnung ist auf Waren und Dienstleistungen anwendbar, wobei es eine Reihe von Ausnahmen gibt (z.B. Finanzdienstleistung, Telekommunikation). Sie gilt nicht für Kleinunternehmer, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Das Verbot gilt nicht, wenn es für eine Sperrung, Beschränkung oder unterschiedliche Behandlung rechtlich zwingende Gründe gibt, beispielsweise Jugendschutzgründe, Buchpreisbindung.
Ausgenommen von der Verordnung sind Gesundheitsleistungen und soziale Dienste, Finanzdienstleistungen, Beförderungsleistungen sowie Streaming oder Download-Angebote für urheberrechtlich geschützte Werke.
Die Verordnung gilt nicht für Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen, wenn sie von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Was ist zu tun?
Händler müssen insbesondere
- bestehende technische Zugangssperren beseitigen
- die Einwilligung in die Weiterleitung auf länderpezifische Webseiten technisch einrichten
- die Selbstabholung ermöglichen, wenn diese Option auch für inländsiche Kunden besteht
- technische Einstellungen beseitigen, welche die Zahlungs- oder Lieferbedingungen automatisch anpassen aufgrund der IP-Adresse, des eingetragenen Wohnorts, der Sprachauswahl oder des Zahlungsmittels
- Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen, ob diese den Kunden wegen seiner Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren. Hierzu wird die Einholung rechtsanwaltlichen Rates emfpohlen.
- Bestell- und Kundenformulare entsprechend anpassen, sodass eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse in den Mitgliedstaat, der vom Händler beliefert wird, oder ausländische Kontaktdaten, angegeben werden können.
Bei Verstößen gegen die Verordnung können Abmahnungen und Bußgelder drohen. Zuständig für die Durchsetzung der Verordnung ist die Bundesnetzagentur. Sie kann bei Verstößen gegen die Anbieter Anordnungen erlassen und Zwangsgeld festsetzen (bis zu 500.000 Euro) sowie Bußgelder bis zu 300.000 verhängen.Bei Verstößen gegen die Verordnung können auch Abmahnungen von Mitbewerbern oder abmahnberechtigte Verbänden drohen.
- Ziele und Anforderungen durch die Verordnung (Webseite der EU).
- Rechtstipps, Broschüre, praktische Beispiele Webseite Europäische Verbraucherzentrum