Handel: Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien ab 2026

Ab 27. September 2026 gelten für Handelsunternehmen in der EU neue Pflichten: Händler müssen künftig deutlich sichtbar und verständlich über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informieren. Diese Verpflichtung betrifft sowohl stationäre Geschäfte als auch Online-Shops und beruht auf der EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo).

Hintergrund der Regelungen

Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist Teil des EU‑Aktionsplans für nachhaltigen Konsum. Sie ändert unter anderem die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) und verpflichtet Handelsunternehmen, Verbraucher umfassender über ihre Rechte zu informieren.
Neben Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben betreffen die Anpassungen insbesondere Gewährleistung und Garantien.

Neue Informationspflichten im Überblick

Gesetzliche Gewährleistung

  • Die gesetzliche Gewährleistung gilt EU-weit mindestens zwei Jahre.
  • Händler müssen vor Abschluss des Kaufvertrags deutlich auf dieses Recht hinweisen.
  • Der Hinweis muss sichtbar und verständlich sein:
    • Stationär: etwa auf einem Aushang im Verkaufsraum (z. B. im Kassenbereich).
    • Online: auf der Produktseite oder einer gut sichtbaren Informationsseite.

Haltbarkeitsgarantie

  • Wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren bietet, muss der Händler ebenfalls klar und auffällig darüber informieren.
  • Diese Information muss direkt am Produkt, an der Verpackung oder im Online-Shop in unmittelbarer Nähe zum Produktbild erscheinen.

Platzierung der Informationen

Vertriebskanal Gewährleistungshinweis Garantiehinweis
Stationär Gut sichtbar im Verkaufsraum (z. B. Kasse, Servicebereich, Aushang bzw. Info-Plakat) Direkt am Produkt, an der Verpackung oder am Regal
Online Klar erkennbar auf der Produkt- oder Informationsseite Neben dem Produktbild oder in der Produktbeschreibung

Diese Waren sind betroffen

Die neuen Pflichten gelten für alle beweglichen körperlichen Waren, einschließlich solcher mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones, vernetzte Küchengeräte). Für reine digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten weiterhin die bisherigen Informationsvorgaben.

Folgen bei Nichtbeachtung

Unternehmen müssen bis spätestens Sommer 2026 ihre Informationsprozesse anpassen.
Bei Verstößen drohen:
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände,
  • Bußgelder, insbesondere bei grenzüberschreitenden Verstößen,
  • zusätzlicher organisatorischer Aufwand bei nachträglicher Korrektur von Online- oder Ladengestaltungen.

Handlungsempfehlung für Händler

  1. Frühzeitige Prüfung: Bestehende Produktseiten und Aushänge auf Aktualität überprüfen.
  2. Gestaltung anpassen: Einheitliche und verständliche Verbraucherinformationen entwerfen.
  3. Mitarbeiter schulen: Verkaufs- und Kundenserviceteams auf die neuen Informationspflichten vorbereiten
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