Ablauf der Wahl

2024 ist für die Unternehmen der IHK zu Schwerin das Wahljahr. Alle IHK-zugehörigen Unternehmen aus Westmecklenburg wählen ihr „Parlament der Wirtschaft“. Für die Legislatur 2024 - 2029 sind insgesamt 44 Mitglieder der Vollversamm­lung zu wählen. Sie sind aufgeteilt auf 8 Wahlgruppen und 4 Wahlbezirke. Alle Details und Termine haben wir hier aufbereitet.

Die wichtigsten Termine hier im Überblick

  • Vom 4. März bis zum 18. März 2024, 18:00 Uhr
    lagen die Wählerlisten zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten aus.
  • Vom 8. April bis zum 8. Mai 2024, 18:00 Uhr
    können Wahlvorschläge eingereicht werden.
    (Musterformulare für Wahlvorschläge sind rechtzeitig online abrufbar oder bei der IHK erhältlich).
  • Im Zeitraum vom 1. September bis zum 27. September 2024, 18:00 Uhr, kann gewählt werden.
  • Am 2. Oktober 2024
    werden die Namen der gewählten Bewerber vom Wahlausschuss bekanntgegeben.
  • Vom 4. Oktober bis zum 18. Oktober 2024, 18:00 Uhr,
    können Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses erhoben werden

44 Sitze: das Parlament der Wirtschaft

Mandatsverteilung

In den meisten Wahlgruppen erfolgt die Wahl in den drei Wahlbezirken
  • Landeshauptstadt Schwerin,
  • Landkreis Nordwestmecklenburg und
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Für die Wahlgruppen D (Kreditinstitute), E (Verkehr und Schifffahrt) und G (Versicherungen) ist der Wahlbezirk der gesamte IHK-Bezirk Westmecklenburg.

Wahlgruppen

Piktogramme zur VV-Wahl 2024 mit Branchensymbolen
Die aktuelle Mandatsverteilung berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung in Westmecklenburg.
Seit der letzten Wahl 2014 gab es im Wahlbezirk Ludwigslust-Parchim eine Reduzierung um ein Mandat in der Wahlgruppe H (Beratungs-, Vermittler- und sonstige Dienstleistungsgewerbe), dafür Zuwachs um ein Mandat in der Wahlgruppe A (Industrie). Im Wahlbezirk Landeshauptstadt Schwerin ist in der Wahlgruppe H ein Mandat hinzugekommen. Um ein Mandat verringert hat sich die Wahlgruppe E (Verkehr und Schifffahrt).
Die Einteilung spiegelt die besondere Struktur der Wirtschaft im Kammerbezirk wider und ist in der Sitzung der Vollversammlung vom 13. Dezember 2023 als Anlage zu § 7 Abs. 5 der Wahlordnung beschlossen worden.
Die vollständige Wahlordnung in ihrer aktuellen Fassung und der Sitzverteilung in der Anlage zu § 7 Abs. 5 stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.
Der Mandatsverteilung in den Wahlgruppen wurde die Entwicklung der vergangenen Jahre in der Wirtschaftsregion Westmecklenburg zu Grunde gelegt.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind grundsätzlich alle IHK-Zugehörigen aus dem Kammerbezirk Westmecklenburg. Das sind
  • der Inhaber eines Unternehmens, aber auch
  • die Vertretungsberechtigten, wie z.B. Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
  • besonders für die Wahl bestellte Bevollmächtigte (diese müssen aber eine eigenverantwortliche Stellung im Unternehmen haben, vergleichbar einer selbstständigen Stellung).
In den §§ 4 und 5 der Wahlordnung ist die Wählbarkeit rechtlich geregelt. Bei Fragen zur Wählbarkeit geben wir gern Auskunft.

Wählerlisten, Einsprüche und Anträge

Um alle Wahlberechtigten zu erfassen und sie in die richtige Wahlgruppe sowie den richtigen Wahlbezirk einzuordnen, erstellt die IHK zu Schwerin Wählerlisten. Diese enthalten, aufgeteilt nach den Wahlgruppen und Wahlbezirken, Angaben zu Namen, Firma, Anschrift, Ident-Nummer sowie Wirtschaftszweig aller IHK-zugehörigen Unternehmen.
Alle interessierten Unternehmen konnten vom 4. März bis zum 18. März 2024, 18:00 Uhr, die Wählerlisten für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk vor Ort und auf der Internetseite der IHK zu Schwerin einsehen.
Wählen können nur Personen, die in die Wählerliste eingetragen sind. Gleiches gilt für die vorgeschlagenen Kandidaten.
Sollten Sie oder ein anderes Unternehmen nicht oder ggf. in der falschen Wahlgruppe bzw. dem falschen Wahlbezirk eingetragen sein, so kann Einspruch eingelegt oder ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden. Die Frist hierfür lief vom 19. März 2024 bis zum 25. März 2024, 18:00 Uhr. Über etwaige Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 8. April 2024 bis zum 8. Mai 2024, 18:00 Uhr, bei der IHK zu Schwerin eingereicht werden.
Nach der aktuellen Wahlordnung bedürfen Wahlvorschläge keiner zusätzlichen Unterstützung, Selbstvorschläge sind zulässig. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit andere Kandidaten vorzuschlagen, auch außerhalb der eigenen Wahlgruppe und dem eigenen Wahlbezirk. Somit kann z. B. ein Kandidat aus der Wahlgruppe A, Bezirk Nordwestmecklenburg einen Kandidaten aus der Gruppe B, Bezirk Ludwigslust-Parchim vorschlagen.
Zu beachten ist aber, dass dies nur das Vorschlagsrecht betrifft. Die anschließende Wahl der Kandidaten findet nur innerhalb der jeweiligen Gruppe und des Bezirkes statt.

Vorstellen der Kandidaten

Die Kandidaten werden zeitnah nach Ablauf der Vorschlagsfrist im IHK-Magazin „Wirtschaftskompass“ und online auf unserer Internetseite vorgestellt.

Wahlunterlagen

Anschließend und rechtzeitig vor der Wahlfrist werden die Unterlagen zur Wahl an die Wahlberechtigten versendet. Es besteht wieder die Möglichkeit, entweder per Brief- oder Onlinewahl seine Stimme abzugeben.

Wahlfrist

Gewählt werden kann im Zeitraum vom 1. September bis zum 27. September 2024, 18:00 Uhr.

Wahlergebnis

Die Namen der gewählten Bewerber werden am 2. Oktober 2024 vom Wahlausschuss bekanntgegeben.

Einspruchsfrist

Vom 4. Oktober bis zum 18. Oktober 2024, 18:00 Uhr, können Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses erhoben werden. Die Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung über Einsprüche läuft vom 1. November bis zum 30. November 2024, 18:00 Uhr.

Die neue Vollversammlung

Die konstituierende Sitzung der neu gewählten Vollversammlung ist am 11. Dezember 2024 vorgesehen.

Zeitstrahl mit den wichtigsten Meilensteinen

© IHK zu Schwerin