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Nr. 4771

IHK-Rechtsgrundlagen

Die Industrie- und Handelskammern sind Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und zugleich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die IHK zu Schwerin regelt ihre Angelegenheiten durch ein eigenes Satzungsrecht, das durch die Vollversammlung beschlossen wird. Wir haben für Sie eine Übersicht unserer Rechtsgrundlagen und Informationen zu Beiträgen, Entgelten und Gebühren zusammengefasst.
Franz-Joachim Hofer
Aufgabenbereich: Geschäftsbereichsleiter
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste