Entgelttarif zur Anmietung von Räumen im Ludwig-Bölkow-Haus

Mittendrin und ganz nah dran - die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet im Ludwig-Bölkow-Haus attraktive Nutzungsmöglichkeiten. Ein Flyer zeigt die Raum-, Flächen- und Nutzungsmöglichkeiten, dazu sind die Entgelttarife abrufbar.

Broschüre Ludwig-Bölkow-Haus

Konferenz – Seminar – Workshop

Wir stellen Ihnen mit dieser handlichen IHK-Broschüre auf 48 Seiten die attraktiven Nut­zungsmöglichkeiten zur An­mietung von modern ausgestatte­ten Tagungs- und Seminarräumen im Ludwig-Bölkow-Haus vor. Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen zur Anmietung.
(Blätterkatalog mit der Möglichkeit, die Broschüre im PDF-Format abzurufen)

Das Ludwig-Bölkow-Haus im Bild

Entgelttarif

Entgelttarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB) für die Raumnutzung im Ludwig-Bölkow-Haus
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet im Ludwig-Bölkow-Haus attraktive Nutzungsmöglichkeiten von modern ausgestatteten Tagungs- und Seminarräumen.
Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 17.05.2016
Entgelte für die Überlassung von Räumen in der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, „Ludwig-Bölkow-Haus“:
„Zum Zwecke einer einheitlichen Handhabung sind die in der Anlage aufgeführten Entgelte für die von der IHK zu Schwerin überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände in Rechnung zu stellen.
Mit dem Nutzer ist eine Nutzungsvereinbarung zur Entgeltordnung abzuschließen. Die IHK zu Schwerin übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit der überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände, sollten diese aus Gründen, die die IHK zu Schwerin nicht zu vertreten hat (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) nicht zur Verfügung stehen.
In den Entgelten ist die Benutzung der Veranstaltungstechnik inklusive eines Internetzugangs sowie die Bereitstellungskosten einschließlich Abbau- und Reinigung bei üblicher Verschmutzung enthalten. Auslagen (z. B. Wachdienst nach 18.00 Uhr oder am Wochenende) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abweichungen von den Entgelttarifen sind möglich bei Nutzern mit einem auch öffentlichen Auftrag und für Gesellschaften und Einrichtungen, an denen die IHK beteiligt ist oder mit denen die IHK zu Schwerin im Rahmen der Förderung der Wirtschaft bzw. sonst zur Erfüllung der IHK-Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 IHKG kooperiert.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.“
Schwerin, den 17. Mai 2016

gez. Siegbert Eisenach
Hauptgeschäftsführer