Kapitel X: Verwaltung zukunftsfähig aufstellen für effiziente, digitale und bedarfsgerechte Verwaltungsprozesse
Vertiefendes Forderungspapier:
- Wirtschaftspolitische Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel
- 67. Bürokratie spürbar und dauerhaft abbauen
Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, sind durch umfangreiche Nachweis-, Melde-, Antrags- und Berichtspflichten übermäßig belastet. Diese binden Personal, mindern Flexibilität und erfordern zusätzliche externe Unterstützung. Bei neuen Regelungen wie auch bei der Überprüfung bestehender Vorgaben ist eine messbare Entlastung sicherzustellen. Ziel ist die deutliche Reduzierung bürokratischer Aufwände, die Vereinfachung von Verfahren und die Steigerung der unternehmerischen Effizienz. Die Mustervorlagen des Landes zur Beantragung von Gesetzesinitiativen und -änderungen müssen verpflichtend einen Abschnitt enthalten, der die konkreten Auswirkungen zum Bürokratieaufwand für die gewerbliche Wirtschaft enthält.
- 68. Bürokratieabbau als aktive Standortpolitik verstehen
Bürokratieabbau muss im Land systematisch, verbindlich und messbar umgesetzt werden. Ziel sind einfache, digitale, verständliche und landesweit einheitliche Regeln sowie ein standardisierter Vollzug. Entlastung darf sich nicht in Ankündigungen erschöpfen, sondern muss in konkreten Verfahren und Prozessen spürbar ankommen. Landesrecht und Verwaltungspraxis sind konsequent nach dem Grundsatz „einfach, digital, einmal“ auszurichten. Dazu sind ein verbindlicher Mittelstandscheck für neue Regelungen, die kritische Überprüfung bestehender Nachweis-, Melde- und Berichtspflichten sowie landesweit einheitliche Vollzugshilfen erforderlich. Das Once-only-Prinzip ist im Landesvollzug umzusetzen, damit Unternehmen Daten und Nachweise nicht mehrfach einreichen müssen.
- 69. Genehmigungs- und Bearbeitungsverfahren verlässlich beschleunigen
Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren müssen rechtssicher, transparent und fristgerecht durchgeführt werden. Insbesondere Infrastrukturprojekte von überregionaler Bedeutung dürfen nach Abschluss der Planungen nicht verzögert werden. Unternehmen sind frühzeitig zu beraten und während der gesamten Verfahren aktiv zu begleiten.
- 70. Digitale Verwaltung mit medienbruchfreien Prozessen konsequent umsetzen
Verwaltungsleistungen sind vollständig digital, medienbruchfrei und nutzerorientiert bereitzustellen. Bestehende analoge Prozesse dürfen nicht unverändert digitalisiert werden, sondern sind grundlegend zu vereinfachen und neu zu strukturieren. Redundanzen sind abzubauen. Das MV-Serviceportal ist als zentrale Plattform auszubauen, inklusive transparenter Statusabfragen und direkter digitaler Kommunikation mit den zuständigen Ansprechpartnern.
- 71. Landeseigene Förderprogramme vereinfachen und bündeln
Landeseigene Förderprogramme sind zu verschlanken, verständlich und praxisnah auszugestalten. Der Zugang für Unternehmen – insbesondere für KMU – ist zu erleichtern und der Mittelabfluss zu beschleunigen, damit Fördermittel wirksam und zeitnah bei den Unternehmen ankommen.
- 72. Datenschutz praxisnah vollziehen
Datenschutz muss wirksam schützen, zugleich aber verständlich, risikoorientiert und praxistauglich umgesetzt werden. Ziel ist ein beratungsstarker Datenschutzvollzug, der Unternehmen – insbesondere KMU – zu rechtssicherem Handeln befähigt und Digitalisierung nicht ausbremst. Mecklenburg-Vorpommern soll durch transparente Informationen, branchentaugliche Orientierungshilfen und einen kontinuierlichen Dialog mit der Wirtschaft zur Entlastung beitragen, ohne das Schutzniveau abzusenken. Abhilfe und Prävention müssen im Vollzug klar vor Sanktionen stehen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll den Landesdatenschutzbeauftragten dazu verpflichten, den Unternehmerinnen und Unternehmern konkrete beratungsstarke Informationen verständlich, risikoorientiert und praxistauglich zur Verfügung zu stellen.
