Kapitel XI: Sich im Bund einbringen für ein selbstbewusstes Mecklenburg-Vorpommern im föderalen Geflecht
Vertiefendes Forderungspapier:
- Wirtschaftspolitische Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel
- 73. Arbeitskosten senken und Arbeitsmarkt praxistauglich gestalten
Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene für eine spürbare Entlastung des Faktors Arbeit einsetzen. Dazu gehört insbesondere die Entkopplung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitseinkommen. Bürokratische Belastungen aus arbeitsrechtlichen Regelungen, etwa durch Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, sind deutlich zu reduzieren und rechtssicher auszugestalten. Der Renteneintritt ist flexibler zu gestalten, um Erfahrung und Know-how älterer Beschäftigter durch attraktive Zuverdienstmöglichkeiten länger in den Unternehmen zu halten. Weitere Kostensteigerungen beim Faktor Arbeit sind zu verhindern. Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine konsequente Stärkung der unabhängigen Mindestlohnkommission und eine stärkere Orientierung künftiger Anpassungen an Produktivitätsentwicklungen einsetzen. Weitere Kostensteigerungen beim Faktor Arbeit sind zu verhindern.
- 74. Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung ausbauen
Die Landesregierung soll sich beim Bund für eine deutliche Stärkung der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung einsetzen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Steuerliche Anreize ergänzen Projektförderungen sinnvoll, reduzieren Verwaltungsaufwand und ermöglichen marktorientierte Innovationen mit kurzen Entwicklungszeiten. Degressive Abschreibungen für Investitionen sind auch über 2027 hinaus zuzulassen, um Innovations- und Investitionsanreize dauerhaft zu sichern.
- 75. Sprunginnovationen fördern und regulatorische Hürden abbauen
Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist weiter auszubauen, finanziell zu stärken und auch in Mecklenburg-Vorpommern stärker zu verankern. Ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und operative Schlagkraft müssen verbessert werden.
Parallel ist auf EU-Ebene eine Reform des Beihilferechts anzustoßen, um die Förderung disruptiver Innovationen zu ermöglichen. Eine stärkere europäische Koordination vergleichbarer Initiativen ist anzustreben. - 76. Bürokratieabbau auf Bundesebene verbindlich durchsetzen
Die Landesregierung muss sich im Bund für eine messbare Netto-Entlastung der Unternehmen einsetzen. Melde-, Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten sowie komplexe Abrechnungsverfahren sind deutlich zu reduzieren.
Ziel ist die Einführung eines konsequenten One-Stop-Shop-Prinzips: Unternehmen sollen Daten nur einmal melden müssen. Mehrfachmeldungen und Parallelstrukturen sind abzuschaffen. - 77. Steuerliche Gesamtbelastung international wettbewerbsfähig senken
Die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen ist auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu reduzieren. Dies muss rechtsformneutral für Personen- und Kapitalgesellschaften gelten. Die Landesregierung soll sich hierfür aktiv und kontinuierlich in bundespolitische Reformprozesse einbringen.
- 78. Steuerrecht vereinfachen und praxisgerecht modernisieren
Das Steuerrecht ist grundlegend zu vereinfachen und zu modernisieren. Ziel sind transparente, verständliche und praxistaugliche Regelungen, die vor ihrer Einführung systematisch auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen ein Steuerrecht, das ihren wirtschaftlichen Beitrag anerkennt und ohne unverhältnismäßigen administrativen Aufwand anwendbar ist.
- 79. Umsatzsteuervoranmeldung für kleine Unternehmen flexibilisieren
Die verpflichtende monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer ist abzuschaffen. Bis zu einer klar definierten Umsatzgrenze ist für alle Unternehmen eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung zu ermöglichen.
