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Im Einsatz für die Wirtschaft

IHK-Vollversammlung und IHK-Präsidium

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ einer Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.