IHK zu Schwerin bietet eRechnung

Um buchhalterische Abläufe für Mitgliedsunternehmen und -kunden zu erleichtern, bieten wir Ihnen die eRechnung zu nutzen. Damit wird der Zahlungsverkehr schneller, effizienter und kostengünstiger abgewickelt.

Einverständniserklärung

Bevor das Verfahren, das rechtssicher und datenschutzkonform ist, angewendet werden kann, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Wir stellen Ihnen die → Einverständniserklärung zur eRechnung zur Verfügung.
Sobald der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ihre Einverständniserklärung  vorliegt, wird der Antrag umgehend bearbeitet.

Was bedeutet eRechnung?

Mit der eRechnung (elektronischen Rechnung)  werden Mitgliedern und Kunden (nach deren Zustimmung) sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide als PDF-Dokumente bzw. in den Formaten ZUGFeRD oder X-Rechnung per E-Mail zugeschickt.
Ansonsten ändert sich nichts: Die elektronischen Dokumente haben die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie eine Rechnung auf Papier.