IHK-Chronik „Zum mercklichen Vortheil des Publici“ - unsere Geschichte
Wir stellen Ihnen einen Auszug aus unserer Historie (IHK-Chronik) zur Verfügung. Die Chronik „Zum mercklichen Vortheil des Publici“, Aus der Geschichte der Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, ist 2003 als Hardcover erschienen und kann kostenlos erworben werden.
Damals wie heute steht die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ihren Mitglieder mit Rat und Tat zur Seite, und vertritt das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden, um so die gewerblichen Wirtschaft der Region zu fördern. Dabei hat sich das Leistungsspektrum der IHK zu Schwerin in den vergangenen Jahren kontinuierlich entwickelt. Auch künftig soll das Dienstleistungsangebot kontinuierlich den Bedürfnissen der Wirtschaft angepasst werden.
Kammergeschichte (Auszug)
Die Wurzeln der Struktur reichen bis ins Mittelalter zurück.
- Im 13. Jahrhundert entstanden Handwerksämter (Zünfte) und kaufmännische Genossenschaften - beide übernahmen Funktionen eines Wirtschaftsrechts, das nicht durch landesherrliche Obrigkeit, sondern aufgrund eigener Machtstellung gesetzt wurde:
- galten als umfassende Lebensgemeinschaften, gekennzeichnet durch gegenseitige Hilfe und im Fall der Not durch gemeinsame Werte und Normen.
- 17. und 18. Jahrhundert: kaufmännische Vereinigungen gaben im Wesentlichen Gutachten ab an Gerichte und Gerichtsfunktionen wahrnehmende juristische Fakultäten, für die das Kaufmannsrecht keine vertraute Materie war.
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Region Mecklenburg
- erste kaufmännische Korporation mit ausgesprochen lokaler Bedeutung in Rostock gründete sich 1735 (weit bis ins 19.Jahrhundert galt Mecklenburg als agrarwirtschaftlich orientiert mit überwiegend handwerklich strukturiertem Gewerbe)
- Statut der Kaufleute von 1935: sämtliche Kaufleute der Stadt Rostock hatten eine Vereinbarung getroffen und diese dem Rat übergeben, der sie zum mercklichen Vortheil des Publici so wohl, als auch zum Nutzen gesambter da Wir alle, zumahl des Wachstum des Handels, als der vornehmsten Stütze dieser guten Stadt, befordernde gute Ordnungen, Obrigkeiten zu bestärken bereit seyn, der gebethenen Confirmation Unß nichtentziehen mögen. (Confirmation steht hier für Bestätigung).
- In 24 Paragrafen werden die Angelegenheiten der Mitgliedschaft, des Direktoriums, der Deputierten geregelt sowie Eintrittsgebühren und regelmäßige Beiträge festgesetzt( jeweils abhängig von den ausgehenden und einkommenden Waren).
- In der Residenzstadt Schwerin fehlten im 18. Jahrhundert fast gänzlich Industrie. Auch von Handel und Verkehr in namhafter Größe konnte keine Rede sein (nach Schätzungen gehörte jeder dritte Einwohner der Stadt zur Hofgemeinde, hinzu kamen Beamte).
- Der Adel zeigte sich den Kaufleuten gegenüber geringschätzig, so dass die Einflussmöglichkeiten der Kaufleute hier sehr gering blieben.
- Gründungsversuche einer Krahmer Companie blieben erfolglos (1769, 1773 sowie 1793/94). Der Herzog lehnte die Bestätigung eines solchen Statuts stets ab.
- Seit 1802 gab es in Schwerin eine gesellige Vereinigung von Kaufleuten und Gelehrten, die sich sonntags gesellig im „Hotel de Paris“ (Domhof) trafen und hier Zimmer angemietet hatten.
- 1868: Schweriner Handelsverein, der im Zusammenhang mit der Gründung des „Allgemeinen mecklenburgischen Handelsvereins“ stand - war auch eher zu geselligen Zwecken entstanden
- Erst 1920 schlossen sich die in verschiedenen Vereinen organisierten Handeltreibenden Schwerins zusammen.
- In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden lokale Gewerbevereine als Wegbereiter einer wirtschaftlichen Selbstverwaltung.
- ab 1841 Zusammenschluss von Gewerbevereinen
- 1878: Gründung des Verbandes mecklenburgischer Gewerbevereine
- 1868: „Allgemeiner Mecklenburgischer Handelsverein“ – hier sind auch manche Mitglieder des Gewerbevereins gelistet - Vorgänger der Mecklenburgischen Handelskammer
- 1900: Beschluss zur Errichtung einer Handelskammer, sollte Verpflichtung zur Mitgliedschaft enthalten, so Gesetzesvorschlag des Vorstandes des Handelsvereins
- 2. September 1902: Verordnung betreffend Errichtung einer Mecklenburgischen Handelskammer im Regierungsblatt wurde veröffentlicht, Sitz der Handelskammer, einer Körperschaft mit Rechtsfähigkeit, ist Rostock
- Am Tag der Gründung der Kammer sollte sich der Allgemeine Mecklenburgische Handelsverein auflösen, beschloss die letzte außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins.
- 1933 bis 1935 regionale Neuordnung: Ende September 1933 erhielt die Mecklenburgische Handelskammer vom Reichsstatthalter den Auftrag, Vorarbeiten für die Zusammenlegung der Handelskammern für Lübeck und Mecklenburg mit Sitz in Lübeck zu treffen, Mecklenburger wollten auf ihren Sitz nicht verzichten und statt dessen lieber mit Stralsund zusammengeschlossen werden – sie wollten die Verhandlungen in die Länge ziehen.
- 1935 wurde auf Anordnung des Reichswirtschaftsministers der deutsche Wirtschaftsraum in neue Bezirke gegliedert und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT) als Reichswirtschaftskammer konstituiert.
- Die Kammer mit Sitz in Rostock blieb bestehen, gehörte aber nunmehr zum Wirtschaftsbezirk Nordmark, dessen Geschäftsstelle und Federführung bei der Kammer Hamburg lagen.
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- Korporation der Kaufmannschaft zu Stettin löste 1821 die in der Stadt bestehende Vereinigung von Kaufleuten ab.
- Erst 1926 nahm die Korporation Stettin den Status einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an (um den Bezirk der aufgelösten IHK Swinemünde) und gab damit das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft auf.
- Gauwirtschaftskammer Pommern – Geschäftsstelle Stettin wurde mit 9. Mai 1945 aufgelöst.
(In Pommern gab es außer Stettin keine weitere Stadt, die von der Industrialisierung erfasst war – dreiviertel der Fläche wurde landwirtschaftlich genutzt.)
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Gauwirtschaftskammer Pommern – Geschäftsstelle Stralsund erstellt noch im Mai 1945 Vermögensübersichten, obwohl die Kammer als solche eigentlich nicht mehr existent ist
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Kammer nach 1945
- Am 2. Mai 1945 wurde der alte Zustand durch Trennung der beiden Kammern (Handwerkskammer sowie IHK) mit Zustimmung der Mecklenburgischen Regierung wieder hergestellt – Errichtung der Bezirkskammern (unterhalb dieser wurden bis 1947 Kreiskammern eingerichtet, beispielsweise in Wismar, Schönberg, Ludwigslust und später in Hagenow, Parchim und Neubrandenburg) – zur intensiveren territorialen Betreuung der Unternehmen in der Nachkriegszeit.
- 6. August 1953: neuer Kurs und Gründung der IHK der DDR als Dachorganisation von 15 Bezirkskammern
- Februar 1958: umfassende Reform der Wirtschaftsverwaltung (bedingt durch Umgestaltung der Wirtschaft) – Aufgaben der zentralen IHK schwanden – Auflösung 1958
- 1958: Bildung der IHK des Bezirkes Schwerin mit fünf Kreisgeschäftsstellen
- 1972: Verstaatlichungskampagne
- 1983: durch Ministerbeschluss werden aus den Industrie- und Handelskammern Handels- und Gewerbekammern
- 1989: Rückkehr zur Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft – Reorganisation der Handels- und Gewerbekammern
- enge Partnerschaft mit der Kammer in Kiel entwickelte sich ab 1990
- 8. Januar 1990: Koordinierungsgespräch zwischen Bezirkswirtschaftsrat und Vertretern der Landesregierung Schleswig-Holsteins sowie einem Mitglied des im November entstandenen Arbeitsausschusses der Schweriner Händler und Gewerbetreibenden
- Auf der Gründungsversammlung des Unternehmerverbandes sei ihm zugetragen worden, dass der Bezirkswirtschaftsrat vor hätte, eine Kammer zu gründen, schildert Hansheinrich Liesberg die Zuspitzung der Situation.
- Er nutzt in seiner Rede die Gelegenheit unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“, spontan die Umprofilierung und Umbenennung der bisherigen Handels- und Gewerbekammer zur freien Industrie- und Handelskammer zu verkünden.
- am 20. Februar 1990 wurde eine Versammlung der zur ehemaligen Handels- und Gewerbekammer gehörenden Unternehmen einberufen, Vollversammlung sowie Präsidium gewählt und die Satzung verabschiedet (Hansheinrich Liesberg konnte den zweithöchsten Stimmanteil auf sich verbuchen und wurde erster Präsident der neuen Kammer, nachdem sich der Geschäftsführer der Drogisten- Einkaufsgenossenschaft, Lankow, als nicht satzungsgemäß gewählt herausstellte, da er kein selbstständiges Gewerbebetrieb).
- Rechtsgrundlage bildete nachträglich die am 1. März 1990 in Kraft getretene „Verordnung über Industrie- und Handelskammer der DDR“ - die IHK war wieder eine Organisation der gewerblichen Selbstverwaltung und der regionalwirtschaftlichen Interessenvertretung.
Quelle:
„Zum mercklichen Vortheil des Publici“, Aus der Geschichte der Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg, Rostock und Schwerin“, Chronik, erschienen 2003
„Zum mercklichen Vortheil des Publici“, Aus der Geschichte der Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg, Rostock und Schwerin“, Chronik, erschienen 2003
Bestellmöglichkeit
Die Chronik kann kostenfrei bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin erworben werden.
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