Betriebliche Versicherungen für Existenzgründer
I. Einleitung
Das unternehmerische Risiko, das jeder Existenzgründer tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge sollte jedoch jedes junge Unternehmen gegen Schäden treffen, die beispielsweise durch Einbruch, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen. Gerade für Existenzgründer kann der Traum vom eigenen Betrieb schnell zu Ende gehen, wenn solche Pannen auch noch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Ganz zu schweigen von großen Schäden. Wenn Großbrand, Wasserschaden und andere Katastrophen die Produktion lahmlegen, ist das für viele Unternehmen das Ende. Eine angemessene betriebliche Vorsorge sichert im Schadensfall die Existenz. Hinzu kommt die persönliche Vorsorge. Ganz wichtig ist, auch Krankheit und Unfall, Alter und Familie abzusichern.
Risiken erkennen - Risiken vermeiden
Bevor Gründer Versicherungen abschließen, sollten sie wissen, wo die Hauptrisiken für ihr Unternehmen liegen: Was kann große Schäden verursachen? Wo liegen die "Katastrophenrisiken" für das Unternehmen? Dabei sollten die Risiken nicht isoliert betrachtet, sondern Zusammenhänge und Wechselwirkungen analysiert und systematisch gegeneinander abgewogen werden: Risikomanagement erhöht die Sicherheit. Junge Gründer sollten alle Mitarbeiter daran beteiligen. Konkrete Hilfestellungen leisten beispielsweise der TÜV, die Berufsgenossenschaften, Polizei und Feuerwehr.
Auf der Suche nach der richtigen Versicherung: die Qual der Wahl
Das Angebot an Versicherungsanbietern und ihren unterschiedlichen Leistungen ist enorm. Unabhängige Institutionen wie der Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GVNW) helfen bei der Auswahl geeigneter Versicherungsunternehmen:
Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GVNW)
Breite Straße 98
53111 Berlin
Tel.: 0228 982230
Fax. 0228 631651
Homepage: www.gvnw.de
E-Mail: gvnw@gvnw.de
Breite Straße 98
53111 Berlin
Tel.: 0228 982230
Fax. 0228 631651
Homepage: www.gvnw.de
E-Mail: gvnw@gvnw.de
Vergleichsangebote einholen
Prüfen Sie genau, ob in Ihren Angeboten alle relevanten Risiken berücksichtigt wurden. Fragen Sie nach Möglichkeiten, die Schadensgefahr zu verringern. Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren Versicherungen ggf. Prämienrabatte. Auch in puncto Laufzeit sollten Sie sich als Existenzgründer gut informieren, um nicht in eine Beitragsfalle, z.B. durch gestaffelte Beiträge, zu tappen. Langfristige Verträge versprechen im Normalfall niedrigere Versicherungsprämien. Jedoch sollte man auch in Betracht ziehen, dass ein Vertrag mit langer Vertragsbindung möglicherweise Einbußen bei der Flexibilität bedeutet.
II. Wichtige betriebliche Versicherungen (eine Auswahl)
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Sie deckt Schäden gegenüber Dritten ab.
Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)
Feuer-, Maschinen-, EDV- und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten auf.
Produkt-Haftpflichtversicherung
Mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte eine ProduktHaftpflichtversicherung kombiniert werden. Sie tritt in Kraft, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden. Wichtig für Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer, Importeure.
Umwelthaftpflicht-Versicherung
Ebenfalls kombiniert mit der Betriebs-Haftpflicht ist in der Regel die Umwelthaftpflicht-Versicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser, Luft verunreinigt wurden.
Einbruchdiebstahl-Versicherung
Hier werden Schäden erstattet, die durch Diebstahl von versicherten Sachen nach einem Einbruch entstanden sind.
Elektronik-Versicherung
Abgesichert sind Schäden an EDV-, Telefon- oder bürotechnischen Anlagen durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Sabotage etc.
Gebäude- und Gebäudeinhaltsversicherungen
Diese Versicherungen decken unter anderem Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab und regulieren Schäden an versicherten Sachen, die dadurch eingetreten sind. Im Einzelfall lassen sich Teilbereiche separat versichern bzw. vom Versicherungsschutz ausschließen. Eine Versicherungsreduzierung sollte jedoch mit Bedacht gewählt werden und nur eine Option sein.
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die das versicherte Fahrzeug gegenüber Dritten verursacht hat. Die Vollkaskoversicherungen tritt bei selbstverursachten Fahrzeugschäden ein, während die Teilkaskoversicherung z.B. Diebstahl oder Wildschäden reguliert.
Forderungsausfallversicherung
Sie sichern den Unternehmer gegen Forderungsausfälle ab.
Exportkreditversicherung
Sämtliche staatlichen Absicherungsprogramme für den Mittelstand werden über die Hermes Export-Kreditversicherung hermes-kredit.com organisiert und abgewickelt. Sie decken wirtschaftliche und politische Ereignisse ab. Private Exportkreditversicherer bieten - anders als staatliche Programme - im wesentlichen nur Schutz vor wirtschaftlichen Risiken. Versichert sind z. B. bei den privaten Exportkreditversicherern Forderungsausfälle durch Konkurse, gerichtliche und außergerichtliche Vergleichsverfahren, fruchtlose Zwangsvollstreckung, nachgewiesene Uneinbringlichkeit der Forderung.
Warentransportversicherung
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedlich abgesicherte Schadensfälle: den Totalschaden und den Strandungsfall. Bei letzterem sind nur bestimmte Gefahren abgesichert wie Brand, Schiffsuntergang oder Explosion. Wichtig: in beiden Fällen sind politische Einflüsse wie Krieg, Bürgerkrieg oder Unruhen ausgeschlossen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
III. Wichtige personenbezogenen Versicherungen (eine Auswahl)
Neben den betrieblichen Risiken gibt es persönliche Risiken, welche vor der Selbständigkeit bedacht werden sollten. Dazu gehören im Wesentlichen Gesundheitsvorsorge und soziale Absicherung. Diese Bereiche können meist privat und gesetzlich abgesichert werden.
Wichtig: Es sind oftmals Fristen einzuhalten und wenn eine Entscheidung getroffen wurde, ist diese weitestgehend dauerhaft bindend. Ein weiterer Hauptpunkt ist der finanzielle Aspekt. Diese Bereiche der Absicherung machen, bei umfassender Nutzung einen hohen Anteil der Kosten aus. Und aufgrund des meist verpflichtenden Charakters spielen sie bei der Kostenkalkulation eine große Rolle.
Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung verpflichtend. Nur unter negativen Grundvoraussetzungen kann es vorkommen, dass eine Person in Deutschland nicht in einer privaten oder gesetzlichen Versicherung versichert ist. Abgesehen von den Leistungsmerkmalen unterscheiden sich die private und gesetzliche Absicherung von den Berechnungsgrundlagen. Während die Beitragsberechnung bei der Privatversicherung nach individuellen Voraussetzung erfolgt, wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen herangezogen.
Ansprechpartner: Gesetzliche Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
Rentenversicherung
Die Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen sind oft freiwillig. Die Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Rentenabsicherung ist dabei weitestgehend endgültig. Auch hier richtet sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nach der Einkommenssituation. Neben der Altersabsicherung sind an die GRV auch Erwerbsminderungsrentenansprüche geknüpft. Deshalb ist es sehr empfehlenswert sich umfassend bei der zuständigen Rentenanstalt beraten zu lassen. Bestimmte Berufszweige haben die Möglichkeit in branchenspezifische Rentensysteme einzuzahlen. Dies betrifft jedoch zumeist freie Berufe, Künstler und Handwerker. Die private Rentenversicherung ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung was abgesichert wird und wieviel Beitrag gezahlt wird liegt beim Unternehmer. Dabei ist die Versicherungslandschaft sehr vielfältig. Auch hier empfiehlt sich das ausgiebige Gespräch mit dem Versicherungsberater seines Vertrauens.
Arbeitslosenversicherung
Bestimmte Personenkreise haben die Möglichkeit, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen, um den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Hierzu müssen unterschiedliche Voraussetzungen greifen. Genaue Informationen erhalten sie unter www.arbeitsagentur.de.
Weitere personenbezogene Versicherungen (Nennungen nicht abschließend):
- Risiko-Lebensversicherungen
- Unfallversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Sterbegeldversicherungen
- Krankenzusatzversicherungen
- Betriebliche Altervorsorge
Nutzen Sie auch unseren monatlichen Versicherungssprechtag.
Die IHK zu Schwerin führt monatlich kostenfreie Beratungstage für junge Unternehmen und GründerInnen durch. Ein unabhängiger Berater des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) steht hierfür in einstündigen Termin individuell Rede und Antwort.
Informieren Sie sich hierzu auf unserer Homepage: www.ihk.de/schwerin.
Weitere Informationen erteilt auch der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Tel.: 030/2020-5000
Fax: 030/2020-6000
E-Mail: berlin@gdv.de
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Tel.: 030/2020-5000
Fax: 030/2020-6000
E-Mail: berlin@gdv.de
