Buchhaltung mit E-Rechnung

Ab 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, haben wir alle relevanten Informationen sowie das entsprechende Formular für Sie zusammengestellt. Mit dieser Maßnahme unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen und Kunden dabei, ihre buchhalterischen Abläufe zu optimieren und einen schnellen, effizienten sowie kostengünstigen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Einverständniserklärung

Bevor das Verfahren, das rechtssicher und datenschutzkonform ist, angewendet werden kann, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Wir stellen Ihnen die → Einverständniserklärung zur E-Rechnung zur Verfügung.
Sobald der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ihre Einverständniserklärung vorliegt, wird der Antrag umgehend bearbeitet.

Was bedeutet E-Rechnung?

Mit der E-Rechnung (elektronischen Rechnung) werden Mitgliedern und Kunden (nach deren Zustimmung) sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide in den Formaten ZUGFeRD oder XML-Rechnung per E-Mail zugeschickt.
Ansonsten ändert sich nichts: Die elektronischen Dokumente haben die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie eine Rechnung auf Papier.

Weitere Informationen zum Verfahren

Details und Erklärungen haben wir für Sie zusammengestellt in unserem Artikel E-Rechnungen ab 2025 verpflichtend.

Formular E-Rechnung