EU-Kommission konsultiert zu Urheberrecht, KI und Online-Piraterie

Die Europäische Kommission hat am 29. September 2026 eine gezielte Konsultation zu möglichen besseren urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für europäische Kreativität und Innovation eröffnet. Unternehmen, Verbände und weitere Interessierte können sich bis zum 3. November 2026 direkt an der Konsultation beteiligen.
Mit der Konsultation möchte die EU-Kommission Rückmeldungen aus der Praxis einholen. Im Mittelpunkt stehen konkrete Herausforderungen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, Forschung, der Bekämpfung von Online-Piraterie sowie der Nutzung von Tonaufnahmen von Nicht-EU-Staatsangehörigen in der Europäischen Union.
Auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen sollen derzeit diskutierte politische Lösungsansätze bewertet und mögliche gesetzgeberische Maßnahmen vorbereitet werden.

Welche Themen behandelt die Konsultation?

Der Fragebogen der EU-Kommission ist nur in englischer Sprache verfügbar. Er befasst sich unter anderem mit folgenden Themen:
  • mögliche neue Vergütungsansprüche gegenüber Anbietern generativer KI-Systeme für bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte,
  • neue Transparenzpflichten für KI-Anbieter beim Web-Crawling,
  • eine mögliche widerlegbare Vermutung, dass ein KI-System urheberrechtlich geschützte Werke verwendet hat, wenn bestimmte Transparenzstandards nicht eingehalten werden,
  • die Förderung kollektiver Rechtewahrnehmung und Lizenzierung, insbesondere durch erweiterte kollektive Lizenzierungsmodelle,
  • mögliche Vermittlungs- oder Schlichtungsmechanismen zur Unterstützung von Informationsaustausch, Verhandlungen und angemessener Vergütung,
  • technische Möglichkeiten für Rechteinhaber, um unbefugt genutzte Live-Inhalte und andere zeitkritische urheberrechtlich geschützte Inhalte sperren oder entfernen zu lassen,
  • Rahmenbedingungen für dynamische Unterlassungsanordnungen, etwa bei unbefugter Nutzung von Live-Übertragungen und Live-Veranstaltungen.

Beteiligung bis zum 3. November 2026 möglich

Die Konsultation kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, digitale Inhalte nutzen, kreative Leistungen verwerten, Plattformen betreiben oder in anderer Weise von Fragen des Urheberrechts und der Rechtewahrnehmung betroffen sind.
Unternehmen können ihre Einschätzungen und Praxiserfahrungen direkt über den Konsultationsfragebogen der EU-Kommission einbringen. Die Rückmeldefrist endet am 3. November 2026.
Weitere Informationen zur Konsultation, zu den behandelten Themen sowie den Zugang zum englischsprachigen Fragebogen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.