Frauenquote in großen Unternehmen

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Zweite Führungspositionengesetz beschlossen. Große Unternehmen in Deutschland müssen nun künftig bei der Besetzung von Posten der höchsten Management-Ebene Frauen stärker berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss. Aufgenommen wurden Regelungen zum sogenannten "stay on board", der Möglichkeit einer Auszeit für Vorstände und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen. 
Die neuen Vorgaben finden 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Anwendung. Neu ist zudem, dass die Zielgrößen den angestrebten Frauenanteil an der jeweiligen Führungsebene beschreiben und bei Angaben in Prozent vollen Personenzahlen entsprechen müssen.
Legt der Vorstand für den Frauenanteil auf einer der Führungsebenen die Zielgröße Null fest, so hat er diesen Beschluss künftig klar und verständlich zu begründen. Die Begründung muss ausführlich die Erwägungen darlegen, die der Entscheidung zugrunde liegen.
Entsprechende Regelungen gelten auch für die Geschäftsführung von mitbestimmten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), entsprechenden Genossenschaften bzw. Europäischen Genossenschaften (SCE), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) sowie die SE, wenn es sich um Unternehmen handelt, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen.