Informations- und Transparenzpflichten für Unternehmen

Seit Mai 2022 erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten. Das folgt aus der Umsetzung der „EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ durch den Deutschen Bundestag im Juni 2021.

Informationspflichten für Online-Marktplätze

Plattform-Betreiber müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden, auch ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Privatpersonen stammen. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden.
Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es die Kundinnen und Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind verboten.

Transparenzpflichten für Anbieter von Kaffeefahrten

Ebenfalls zum 28. Mai 2022 wurden Anbieterinnen und Anbietern von Kaffeefahrten höhere Transparenzpflichten auferlegt.
So ist z. B. der Verkauf und die Vermittlung von von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf sogenannten Kaffeefahrten ab Ende Mai 2022 generell verboten. Bereits in der Werbung für die Veranstaltung muss darüber informiert werden, wo die Veranstaltung stattfindet, wie die Veranstalterin/der Veranstalter kontaktiert werden kann und welche Waren angeboten werden.
Das hat der Bundestag ebenfalls am 10. Juni 2021 mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen.
Das Gesetz sieht auch vor, dass Influencer, die ein Produkt eines fremden Unternehmens empfehlen und dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleitung bekommen, ihre Empfehlungen künftig als „kommerziell“ kennzeichnen müssen.