FAQ zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt immer mehr zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.
- 1. Wie werde ich öffentlich bestellter Sachverständiger ?
- 2. Für welche Sachgebiete kann ich mich bestellen lassen?
- 3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- 4. Kann ich für mehrere Sachgebiete bestellt sein?
- 5. Wie läuft das Verfahren zur öffentlichen Bestellung ab?
- 6. Was passiert bei der Vereidigung?
- 7. Bestellt die IHK zu Schwerin auch landwirtschaftliche Sachverständige?
- 8. Bildet die IHK zum Sachverständigen aus?
- 9. Welche Fortbildungsangebote bietet die IHK an?
- 10. Unterhält die IHK ein Mentoring-Programm?
- 11. Ich habe noch nicht soviele Gutachten erstellt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
- 12. Was passiert, wenn jemand nicht mit dem Ergebnis meines Gutachtens zufrieden ist und sich bei der IHK über mich beschwert?
- 13. Werde ich auf Lebenszeit bestellt?
- 14. Ist die öffentliche Bestellung ein Karriere-Booster?
1. Wie werde ich öffentlich bestellter Sachverständiger ?
Um öffentlich bestellter Sachverständiger zu werden, stellen Sie einen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer. Die IHK prüft, ob sie persönlich und fachlich geeignet sind. Welche IHK zuständig ist, können Sie im IHK-Finder herausfinden.
2. Für welche Sachgebiete kann ich mich bestellen lassen?
Ein Übersicht aller bestellfähigen Sachgebiete ist abrufbar im bundesweiten Online-Sachverständigenverzeichnis.
Wenn Sie Ihr Wunschgebiet nicht finden, sprechen Sie uns an. Bestellfähig sind nur Sachgebiete, für die ein öffentliches Bedürfnis besteht. Ein öffentliches Bedürfnis besteht, wenn es eine tatsächliche Nachfrage für gutachterliche Tätigkeiten auf diesem Gebiet gibt. Einige bestehende Sachgebiete werden infolge von Weiterentwicklungen im Laufe der Zeit angepasst oder neue Sachgebiete erschaffen.
3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Mit der Antragstellung und -prüfung entstehen Kosten. Diese setzen sich zusammen aus
- Verwaltungskosten und
- Kosten, die bei der fachlichen Eignungsprüfung durch ein beauftragtes Fachgremium entstehen.
Die Verwaltungskosten richten sich nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK zu Schwerin. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Gebührentarif der IHK zu Schwerin (siehe Punkt 13.).
4. Kann ich für mehrere Sachgebiete bestellt sein?
Es ist grundsätzlich möglich, für mehrere Bestellgebiete öffentlich bestellt und vereidigt zu sein.
Bestellgebiete unterscheiden sich mitunter im Umfang. Es ist es ratsam, die erforderliche Expertise langsam aufzubauen, z.B. “Aufwuchs und Aufwuchsschäden”, später “Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - Landwirtschaft”.
5. Wie läuft das Verfahren zur öffentlichen Bestellung ab?
Nach Eingang und erster Prüfung des Antrags, muss sich die IHK überzeugen, dass der Antragsteller persönlich und fachlich geeignet ist.
- Antragsteller werden deswegen zuerst eingeladen, sich dem Sachverständigen-Ausschuss vorzustellen. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die persönliche Eignung des Sachverständigen zu prüfen. Zur persönlichen Eignung zählt insbesondere die Kenntnis und Fähigkeiten zukünftig die Pflichten eines Sachverständigen einzuhalten zu können. Dazu zählen die konsistente Weiterbildung im Fachgebiet sowie Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität.
- Bestehen keine Zweifel an der persönlichen Eignung, wird die Fachliche Eignung überprüft. Das genaue Vorgehen hängt hier vom beantragten Sachgebiet ab. In der Regel werden Gutachten eingereicht, die durch ein Fachgremium überprüft werden. Die konkreten Anforderungen an die Gutachten sind den “Fachlichen BEstellungsvoraussetzungen” enthalten. Allein in den Sachgebieten “Schäden an Gebäuden” und “Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken” muss zusätzlich eine bundeseinheitliche Klausur bestanden werden. Das fachliche Überprüfungsverfahren endet in jedem Fall mit einem Fachgespräch mit dem Fachgremium.
Ist die IHK von der persönlichen und fachlichen Eignung überzeugt, erfolgt die Bestellung. Mit der Bestellung legt der Sachverständige einen Eid ab, die Pflichten eines Sachverständigen zu befolgen. Der Eid kann mit oder ohne religiöse Bekräftigung abgelegt werden.
6. Was passiert bei der Vereidigung?
Beim Termin zur Erstbestellung wird der Sachverständige vereidigt. Eine Vereidigung ist eine förmliche Versicherung, dass eine Aussage unter Eid der Wahrheit entspricht.
In der Regel erfolgt die Vereidigung mit diesen Worten:
„Sie schwören (bekräftigen), dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden".
Der Sachverständige erwidert:
„Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“, oder „Ich schwöre es.“ oder „Ich bekräftige es.“
Die Veredigung erfolgt nur einmal. Bei einer erneuten Bestellung (Folgeantrag) bezieht sich der Sachverständige auf den damals geleisten Eid.
7. Bestellt die IHK zu Schwerin auch landwirtschaftliche Sachverständige?
Ja, seit 2009 sind die Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) zuständig für die Bestellung und Vereidigung von landwirtschaftlichen Sachverständigen.
Zuvor lag die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium. In den meisten Bundesländern sind die Landwirtschaftskammern zuständig.
Eine Übersicht der landwirtschaftlichen Bestellungsbehörden ist abrufbar beim Verband der Landwirtschaftskammern.
8. Bildet die IHK zum Sachverständigen aus?
Nein, die IHK ist ausschließlich die Bestellungsbehörde. Die Fachliche Eignung muss vor Antragstellung vorliegen. Die fachlichen Anforderungen sind gelistet in den “Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen” des jeweiligen Bestellgebietes, für welches Sie sich interessieren.
9. Welche Fortbildungsangebote bietet die IHK an?
Die IHK bietet sachgebietesübergreifende Fortbildungen an. Dazu gehören
- die halbjährlich stattfindene und für die Teilnehmer kostenfreie “Schweriner Sachverständigenrunde” und
- die “Nordischen Bausachverständigentage”, in Kooperation mit zahlreichen Verbänden und der Hochschule Wismar
10. Unterhält die IHK ein Mentoring-Programm?
Bei Bedarf sucht Ihnen die IHK zur Unterstützung einen Mentor. Es hat sich bewährt, dass dieser bei einer anderen IHK, aber im gleichen Bestellgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Sprechen Sie uns gerne an.
11. Ich habe noch nicht soviele Gutachten erstellt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Einige" Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen" lassen es zu, sogenannte hypotethische Gutachten zur Prüfung einzureichen. Dies kommt insbesondere Erstantragstellern zugute, die gegebenenfalls noch nicht soviele Gutachten erstellt haben. Da die Gutachten jedoch nicht unter “realen” Bedingungen erstellt wurden, eignet sich der Prüfungsinhalt nicht vollständig. Das Einreichen von nur hypotethischen Gutachten genügt deswegen nicht. Ob es in Ihrem Fall möglich ist, sprechen Sie bitte mit Ihrer IHK ab.
12. Was passiert, wenn jemand nicht mit dem Ergebnis meines Gutachtens zufrieden ist und sich bei der IHK über mich beschwert?
Mit Eingang einer begründeten Beschwerde wird ein sogenanntes Beschwerdeverfahren durchgeführt. Kommen der IHK aufgrund der Beschwerde Zweifel an der fachlichen Eignung des Sachverständigen, kann sie anlassbezogen die Eignung überprüfen. In diesem Fall wird der Sachverständige auch zur Stellungnahme aufgefordert.
13. Werde ich auf Lebenszeit bestellt?
Nein. Die IHK muss sich regelmäßig davon überzeugen, dass der Sachverständige auf dem aktuellen Wissenstand ist und regelmäßig gutachterlich tätig ist bzw. die Nachfrage auf dem Sachgebiet besteht. Deswegen erfolgt die öffentliche Bestellung auf gesetzlichem Wege befristet auf maximal fünf Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf der Bestellungsdauer muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wird der Folgeantrag erst kurz vor oder sogar nach Ablauf der Bestellungsdauer gestellt, muss ein Erstantrag gestellt werden, der mit einer vollständigen fachlichen Überprüfung und den damit einhergehenden hohen Kosten einhergeht.
14. Ist die öffentliche Bestellung ein Karriere-Booster?
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist in der Tat ein Gütesiegel. Es steht für sachliche und unabhängige Expertise auf höchstem Niveau.
Aus diesem Grund sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verpflichtet, Gutachten zu erstellen, wenn sie durch ein Gericht dazu benannt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Sachverständige von dieser Pflicht befreit. Die Gerichte verlassen sich in den relevanten Tatsachenfragen auf die Expertise und in diesem Zusammenhang auf das gutachterliche Ergebnis des Sachverständigen.
Antragssteller, die durch eine öffentliche Bestellung ihre Karriere ankurbeln wollen, eignen sich deswegen nicht für eine öffentliche Bestellung.
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Fragen offen geblieben sind!