Infos zum Antrag und Überprüfung im Bestellgebiet "Schäden an Gebäuden"

Sie erhalten Infos zum Antrag und Überprüfung im Bestellgebiet "Schäden an Gebäuden".
Die nächste Prüfung wird erst wieder im Jahr 2026 stattfinden. Bitte beachten Sie die Antragsfrist bis 31.12.2025.

Voraussetzungen

Die öffentliche Bestellung im Sachgebiet “Schäden an Gebäuden” richtet sich nach einheitlichen Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen. Die Überprüfung erfolgt in mehreren Schritten.
Im ersten Schritt werden Sie vom Sachverständigen-Ausschuss überprüft, ob die persönliche Eignung als öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger besteht. Die persönliche Eignung zeichnet sich durch eine Prognose aus, dass der Antragsteller im Stande ist, die Pflichten der Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit, Objektivität und Gewissenhaftigkeit zu wahren. Diese Überprüfung findet in Form eines Gesprächs statt.
Der Nachweis der besonderen Fachkunde erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Schritten:
  • Vorlage von mehreren selbstverfassten Gutachten, welche durch ein Fachgremium überprüft und bewertet werden.
  • Bestehen einer bundeseinheitlichen Klausur. Die Klausur wird durch das Bundesfachgremium erarbeitet. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Stunden. Der Überprüfungstermin findet einmal jährlich statt.
  • Mündliche Überprüfung durch ein Fachgremium. Dieses findet nur auf Grundlage des positiven Votums und erfolgreich bestandener Klausur statt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit bisherige Schwächen auszugleichen und das Gremium von der geforderten überdurchschittlichen Fachkunde zu überzeugen.

Anforderungen an die Gutachten

Der Sachverständige hat den Nachweis der Fähigkeit, Fachfragen in nachvollziehbarer und der jeweiligen Auftragsart entsprechender Form schriftlich abzuhandeln, beizubringen.
Der Nachweis ist durch die Vorlage von eigenständig bearbeiteten Gutachten oder vergleichbaren Ausarbeitungen zu führen, die inhaltlich die wesentlichen Technischen Kenntnisse beinhalten sollen. Im Besonderen sind die Bereiche Bauphysik, Bauchemie, Baukonstruktion und Baustoffe abzudecken.
Die Gutachten dürfen in der Regel nicht älter als 3-4 Jahre sein. Beachten Sie bitte das Merkblatt “Empfehlungen zur Erstellung eines Gutachtens”. Die Anonymisierung der Immobilie darf nicht so weit gehen, dass sie in ihren Eigenschaften nicht mehr erfasst werden kann.
Die Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen finden Sie unter “Weiterführende Informationen”.

Überprüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Klausur findet einmal im Jahr statt. Das Bundesfachgremium “Schäden an Gebäuden” legt zusammen mit den beteiligten Industrie- und Handelskammern Termine fest.
Wir befinden uns in der Terminfindung. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Klausur wird in der Regel in den Räumen der überprüfenden Industrie- und Handelskammer geschrieben.

Fachgespräch

Nach Bestehen der Klausur folgt die mündliche Überprüfung durch das Fachgremium. Überprüft wird neben den Fachlichen Kenntnissen auch die Fähigkeit, sich mündliche auszudrücken. Zur Vorbereitung des Gesprächs werden Vorbereitungskurse vom Institut für Sachverständigenwesen angeboten.

Tandem

Bei Bedarf bieten wir an, Ihnen den Kontakt zu einem bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu vermitteln (Tandempartner). Dadurch können Sie nicht nur Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten, sondern auch Antworten bei konkreter Vorbereitung auf die Überprüfung erhalten. Die Tandempartner suchen wir vornehmlich ausserhalb des Kammerbezirks.

Antragstellung

Mit dem Antrag sind zunächst folgende Unterlagen einzureichen:
  • Auflistung der innerhalb der letzten drei Jahre erstatteten Gutachten
  • Aus- und Fortbildungsnachweise
  • ausführlicher Lebenslauf
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • steueriche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart “OB”)
Den Antrag finden Sie unter “Weiterführende Informationen”. Die Antragsunterlagen sind vornehmlich elektronisch (E-Mail) einzureichen. Bitte benennen Sie die mitgesandten Dokumente zur besseren Zuordnung.
Ein postalischer Antrag ist einzureichen bei der
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
- Sachverständigenwesen -
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.