Aktuelle Vergütungssätze für Sachverständige
Seit 1. Juni 2025 sind die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) neu geregelt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sachverständige zusammengefasst.
Erhöhung der Vergütungssätze nach JVEG
Alle Vergütungssätze gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG werden um 9 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft die Abrechnung der Gutachten, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Auftrag von Gerichten erstellt haben.
- Das Institut für Sachverständigenwesen hat eine Synopse zu den Änderungen des JVEG veröffentlicht. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Inkrafttreten zum 1. Juni 2025
Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 1. Juni 2025. Betroffene Sachverständige sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen hierzu vertraut machen und ihre Abrechnungen entsprechend anpassen.