Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Ziel ist es, Wachstum und Beschäftigung zu stärken, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Viele Punkte sind auch für Unternehmen relevant. Wichtig ist aber: Die vereinbarten Maßnahmen sind noch keine geltende Rechtslage. Sie müssen zunächst in konkrete Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

Geplante Änderungen bei Steuern und Abgaben

Vorgesehen ist unter anderem eine Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027. Geplant sind Entlastungen insbesondere für geringe und mittlere Einkommen, etwa durch Anpassungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag.
Für Unternehmen ebenfalls relevant: Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verringert werden.

Arbeitsmarkt: Befristung, AU-Bescheinigung und Zuschläge

Auch im Arbeitsrecht sind Änderungen vorgesehen. Für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglich werden. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag eingeführt und die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Geplant ist außerdem, die steuerlichen Regelungen für Sonn- und Feiertagszuschläge anzupassen. Zudem sollen längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Bürokratieabbau und schnellere Verfahren

Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets ist der Bürokratieabbau. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden, soweit sie nicht ausdrücklich als erforderlich begründet werden. Zudem sollen Dokumentationspflichten überprüft und reduziert werden.
Auch Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes soll die Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert werden. Anträge sollen danach grundsätzlich vier Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Für Unternehmen ist außerdem geplant, dass Finanzämter künftig innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer vergeben müssen.

Datenschutz, Lieferketten und betriebliche Beauftragte

Im Datenschutzrecht sollen Verfahren vereinfacht und Aufsichtsstrukturen gebündelt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen ist insbesondere die angekündigte Reduzierung der Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter von Interesse.
Auch bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie sind Änderungen vorgesehen. Der Anwendungsbereich soll nach den Plänen der Koalition im Herbst 2026 gesetzlich auf besonders große Unternehmen beschränkt werden. Zudem sollen Sorgfalts-, Informations- und Prüfpflichten risikobasiert ausgestaltet werden.
Darüber hinaus sollen weitere betriebliche Beauftragte abgeschafft werden, soweit ihre Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht und das Schutzniveau erhalten bleibt.

Noch keine neue Rechtslage

Die Ankündigungen des Koalitionsausschusses sind für Unternehmen wichtig, weil sie mehrere praxisrelevante Bereiche betreffen. Sie ersetzen aber noch nicht den Blick auf die konkreten Gesetzesentwürfe. Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, welche Vorhaben in welcher Form tatsächlich umgesetzt werden.
Die IHK zu Schwerin wird den Fortgang des Gesetzgebungsprozesses beobachten, diesen Artikel bei Bedarf aktualisieren und über wesentliche Neuerungen gesondert berichten.