Föderale Modernisierungsagenda verabschiedet
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 4. Dezember 2025 die Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern veröffentlicht und vorgestellt. Sie beinhaltet etwa 200 Modernisierungsmaßnahmen in fünf Leitthemen, nämlich
- Weniger Bürokratie: Klare Verfahren und schnelle Entscheidungen auf allen staatlichen Ebenen.
- Schnellere Verfahren im Bereich von Planung und Genehmigung, Vereinfachungen im Vergabe- und Datenschutzrecht.
- Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen: für Vertrauen in Staat und Verwaltung.
- Digitale Verfahren: effizient und serviceorientiert – für mehr Komfort und Zeitersparnis im Alltag.
- Bessere Rechtsetzung: verständlich, praxistauglich und verlässlich – damit Regeln Orientierung geben und nicht aufhalten.
Für Entlastung sollen u. a. Genehmigungsfiktionen führen: Damit würden Anträge, auf die die Behörde nach drei Monaten nicht reagiert hat, automatisch als genehmigt gelten.
In vielen Bereichen sollen Verfahren durch die Umstellung von Schrift- auf Textform beschleunigt werden. Zudem sollen Berichts- und Dokumentationspflichten abgebaut werden – bis zum 31. Dezember 2026 mindestens ein Drittel aller die Wirtschaft belastenden Berichts- und Auskunftspflichten.
Für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird das Infrastruktur-Zukunftsgesetz in Aussicht gestellt, das zur schnelleren Übersetzung der Mittel aus dem Sondervermögen in die konkreten Infrastrukturprojekte sorgen soll. Mit einem digitalen Marktplatz und KI-gestützten Verfahren sollen Ausschreibungen im Vergabeverfahren vereinfacht werden.
Die Länder beteiligen sich zudem an der Umsetzung des bereits in der Modernisierungsagenda des Bundes beschriebenen „Deutschland-Stacks“ (D-Stack), einer modularen Technologieplattform zur Bündelung der gesamten Verwaltung. Angestrebt wird zudem eine Änderung des Art. 91c GG mit dem Ziel, dem Bund die Kompetenz zu übertragen, einheitliche IT-Standards zu regeln und IT-Systeme zu entwickeln, die anschließend durch die Länder mitgenutzt werden können. Auch an der Integration der europäischen digitalen Brieftasche EUDI-Wallet in den D-Stack, spätestens ab dem 1. Januar 2027, wollen sich die Länder beteiligen.
Zur besseren Rechtssetzung werden u. a. frühe Digitalchecks im Gesetzgebungsverfahren, eine stärkere Nutzung von Experimentierklauseln und die Ausweitung automatisierter Steuererklärungen genannt. Geprüft wird die Bereitstellung einer interaktiven, digitalen Rechtsbibliothek, die Fachbegriffe und Definitionen vereinfacht und vereinheitlicht.
Um die getroffenen Vereinbarungen nachzuhalten, haben Bund und Länder ein Monitoring vereinbart. Ein erster Bericht über die Fortschritte soll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder Ende Juni 2026 vorliegen.
Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite bereit, wo auch die vollständige Agenda als PDF-Dokument abrufbar ist.
