DIHK-Webinar zur Geldwäsche-Verordnung

Mit dem EU-Geldwäschepaket kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Es gibt einheitliche europäische Vorgaben für das Transparenzregister, und ab dem 10.07.2027 gilt insbesondere die neue Geldwäsche-Verordnung. Ein kostenfreies DIHK-Webinar am 21. Oktober 2026 mit Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS informiert über die wesentlichen Neuerungen und gibt den Teilnehmern praktische Hinweise an die Hand.
Mit der Geldwäsche-Verordnung gilt erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.
DIHK-Webinar
Geldwäsche-Verordnung - neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen
21.10.2026 von 9:30 bis ca. 11:00 Uhr
online
Die Anmeldung ist ab sofort unter diesem Link möglich. Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung an die angemeldeten Personen versendet.