Das Einheitspatent - Fortschritt für den europäischen Patentschutz

Im Juni 2023 ist das einheitliche europäische Patentsystem mit dem Ziel gestartet, den Patentschutz in Europa zu vereinheitlichen und zu stärken. Mit einem einheitlichen Patent und einem spezialisierten Gericht kann das neue System zahlreiche Vorteile für Unternehmen bringen.
Das System besteht aus zwei Sockeln: Dem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatent“) und dem einheitlichen Patentgericht (EPG).

Einheitspatent

Das Einheitspatent tritt neben das nationale deutsche Patent und das europäische Patent. Das nationale deutsche Patent entfaltet innerhalb Deutschlands Wirkung.
Das europäische Patent findet seine Grundlage im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem alle 27 Mitgliedstaaten der EU angehören, sowie zum Beispiel die Schweiz, Norwegen und die Türkei. Nach Erteilung hat das europäische Patent in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt worden ist, dieselbe Wirkung und unterliegt denselben Vorschriften wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent.
Das Einheitspatent bietet einen zusätzlichen effizienten Schutz für Erfindungen. Es ermöglicht den Antragstellern, ein europäisches Patent zu beantragen, welches in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten (aktuell 17) Gültigkeit besitzt. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess erheblich und reduziert sowohl die Kosten als auch den Verwaltungsaufwand für die Antragsteller. Diese müssen einfach ein europäisches Patent und dessen einheitliche Wirkung beim Europäischen Patentamt beantragen. Das nachgeschaltete Verfahren zum Einheitspatent ist weniger komplex und erheblich günstiger als das bestehende System der nationalen Validierung und bietet damit eine attraktive neue Alternative.

Einheitliches Patentgericht

Parallel zur Einführung des Einheitspatents wurde auch das Einheitliche Patentgericht geschaffen. Rechtliche Grundlage des einheitlichen Patentgerichtssystems ist das EPGÜ. Das EPG ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten über Einheitspatente.
Die Urteile des Gerichts entfalten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eine einheitliche unmittelbare Wirkung. Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Als gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten zentralisiert das EPG die Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit Einheitspatenten und klassischen europäischen Patenten, erleichtert die Entwicklung einer konsistenten Rechtsprechung und erhöht die Rechtssicherheit.

Vorteile für Unternehmen zusammengefasst:

  • umfassender und einheitlicher territorialer Schutz
  • unternehmensfreundlichere Höhe der Jahresgebühren
  • weniger parallele Rechtsstreitigkeiten in unterschiedlichen Ländern
  • weniger Validierungsaufwand
  • weniger Verwaltungsaufwand

Weitere Details