Aufruf zur Rückmeldung: Welche Pflichten belasten Ihr Unternehmen?

Bitte nutzen Sie zur Rückmeldung den Bürokratiemelder der IHK zu Schwerin bis zum 7. Oktober 2026.

Aufruf

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Staat zu modernisieren (AG Staatsmodernisierung). Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss deswegen auf Landesebene die Vorgaben umsetzen (Föderalen Modernisierungsagenda).
Deswegen wird das Land in Zukunft Gesetze erlassen, welche die Verwaltungsverfahren und Kommunikation mit den Behörden leichter, schneller und digitaler machen.
Aktuell untersucht das Land Mecklenburg-Vorpommern, welche “Pflichten” aus Sicht der Wirtschaft und ihrer Branchen nicht erforderlich sind. Dabei braucht die Hilfe aus der Praxis. Deshalb fragen wir Sie: Welche Pflicht kann entfallen, reduziert oder gebündelt werden?

Welche Pflichten sind gemeint?

Gemeint sind Berichts-, Auskunfts-, Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Evaluationspflichten.

Was ist das Ziel?

Ziel ist es, Potenziale für die Abschaffung, Reduzierung oder Bündelung zu identifizieren und diese dem Landesgesetzgeber zu empfehlen.

Wer ist noch an der Umfrage beteiligt?

Der Aufruf richtet sich an alle Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und die Kommunen. Durch diese Bandbreite können relevante Entlastungspotenziale für die Wirtschaft gesammelt werden.

Was tue ich, wenn mich Bundesrecht und EU-Recht stört?

Sie können auch Hinweise auf besonders belastende Pflichten aus dem Bundes- oder EU-Recht geben. Diese werden ebenso aufgegriffen und in die Prozesse auf Bundes- bzw. europäischer Ebene empfohlen.