Änderung der Landesbauordnung 2026
Der Landtag hat die Änderungen der Landesbauordnung M-V beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
Überblick: Gesetzgebungsverfahren
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Beschlussfassung des Landtages in 2. Lesung am 6. Mai 2026In 2. Lesung wurde der Gesetzentwurf unter Annahme der Ziffern I und II der Beschlussempfehlung beschlossen.
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Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 23. April 2026Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in vier Sitzungen und abschließend am 23. April 2026 beraten und zur nächsten Landtagssitzung vorgelegt (Drucksache 8/6499) vorgelegt.
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Landtag berät in 1. Lesung am 11. Dezember 2025Der Landtag beschließt, den Gesetzesentwurf zur Prüfung uns weiteren Ausarbeitung an den federführenden Innenausschuss unter Mitarbeit des Rechts-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu überweisen.
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Landesregierung stellt am 26. November 2025 einen Gesetzesentwurf vorDie Landesregierung stellt Ihren Gesetzesentwurf zur “Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes” (Drucksache 8/5681) vor.
Inhalt (ohne Gewähr)
- Abstandsflächen werden vereinfacht. Künftig beträgt die Tiefe der Abstandsflächen vor Außenwänden bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 grundsätzlich 3 m, bei Gebäudeklasse 4: 4 m und bei Gebäudeklasse 5: 5 m. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Antennenanlagen im Außenbereich gilt 0,2 H, mindestens 3 m; im Übrigen bleibt es bei 0,4 H, mindestens 3 m.
- Solaranlagen werden erleichtert zugelassen. In den Abstandsflächen zulässig sind künftig gebäudeunabhängige Solaranlagen bis zu 3 m Höhe und mit einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sowie Solaranlagen auf bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen mit einer mittleren Gesamthöhe von bis zu 3 m.
- Verfahrensfreie Vorhaben werden ausgeweitet. Dazu gehören insbesondere Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis zu 40 m² Brutto-Grundfläche außerhalb des Außenbereichs.
- Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m² werden verfahrensfrei gestellt. Diese Grenze wurde im Ausschussverfahren gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf angehoben.
- Weitere Bauvorhaben werden genehmigungsfrei gestellt. Dies betrifft unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB sowie bestimmte Solaranlagen im Außenbereich und Repowering-Maßnahmen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
- Zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums werden Erleichterungen bei Abstandsflächen, Raumhöhen, Barrierefreiheit, Aufzugspflichten und Brandschutz eingeführt, insbesondere für Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen im Bestand.
- Die Anforderungen an Aufzüge werden gelockert. Die Pflicht zur Herstellung von Aufzügen entfällt insbesondere bei nachträglichem Dachgeschossausbau, Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse sowie bestimmten sonstigen baulichen Änderungen im Bestand.
- Die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden wird von drei auf vier Jahre verlängert.
- Windenergieanlagen und freistehende Mobilfunkmasten gelten künftig grundsätzlich nicht mehr als Sonderbauten und können damit im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt werden.
Veröffentlichung und Wirksamkeit
Die Verkündung erfolgt im “Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern” (GVOBl. M-V). In der Regel treten Gesetze am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Ausnahmen werden ausdrücklich erwähnt.
Für die Regelungen zu Windenergieanlagen und Maschinen in Artikel 2 gilt eine besondere Inkrafttretensregelung. Diese treten voraussichtlich am 14. Januar 2027 in Kraft.
Ob die Bauordnung MV in geänderter Fassung bereits verkündet wurde, können Sie auf der Homepage der Landesregierung nachprüfen.
