18.09.2024

IHK-Vollversammlung beschließt Auswahlprozess für neue Hauptgeschäftsführung

(Schwerin, 19.09.2024) Die Mitglieder der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin haben am Mittwoch, dem 18.09.2024, in ihrer Sitzung wichtige Beschlüsse gefasst, darunter zur Neubesetzung der Hauptgeschäftsführung und zum Technologie- und Beratungsinstitut (TBI).
Die zur Neubesetzung der IHK-Hauptgeschäftsführung entwickelte Strategie wurde durch die Vollversammlungsmitglieder entschieden. So soll über erfahrene Agenturen und eine Findungskommission, die direkt nach der Konstituierung der neuen IHK-Vollversammlung im Dezember 2024 durch dieses Gremium bestimmt wird, ein Auswahlprozess nach dem Prinzip der „Bestenauslese“ gewährleistet werden. Die Findungskommission wird der Vollversammlung dann zum gegebenen Zeitpunkt einen Nachbesetzungsvorschlag vorstellen.
„Die Suche nach einer geeigneten Personalie zur Nachbesetzung der Funktion einer Hauptgeschäftsführerin oder eines Hauptgeschäftsführers ist für die IHK zu Schwerin von zentraler Bedeutung. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, den Start des Auswahlprozesses auf das Datum der Konstituierung der neuen Vollversammlung festzusetzen. Das neu gewählte Parlament der Wirtschaft hat somit alle Voraussetzungen und Freiheiten, seine Ansprüche an diese Führungsposition zu realisieren. Ich bin zuversichtlich, dass uns damit eine gute Lösung gelingen wird“, so Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin.
Um die Rahmenbedingungen für die Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft, wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern unterhalten die Wirtschaftskammern in MV (3 Industrie- und Handelskammern und 2 Handwerkskammern) das Technologie- und Beratungsinstitut (TBI). Die Kammern beabsichtigen bis Ende 2024 eine Übertragung von 100 Prozent der Anteile mittelbar an das Land MV, unmittelbar an die Tochtergesellschaft des Landes MV, der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Im Gegenzug wird durch die Wirtschaftskammern eine weitgehende Entnahme der Rücklagen bei der TBI GmbH mit Zweckbindung zur späteren Verwendung getätigt.