Ägypten: Zoll und Einfuhr
Der Artikel liefert Informationen zum ACI-System, dessen Nutzung auch für ausländische Exporteure, verpflichtend ist, damit die Ware nach Ägypten importiert werden kann. Im Artikel sind ebenfalls Informationen zur aktuellen Anwendung der Präferenzregeln für Ägypten zu finden.
Advanced Cargo Information System (ACI-System)
Importe nach Ägypten, die per Seefracht oder per Luftfracht angeliefert werden, werden nur noch importverzollt, wenn Sie im ACI System (Advanced Cargo Information System) registriert sind. Ausländische Exporteure müssen sich dazu im CargoX System registrieren.
Achtung! Ab 1. Januar 2026 müssen auch Exporteure, die Ware per Luftfracht nach Ägypten versenden, diese vorab im ACI-System registrieren. Ohne eine Registrierung werden die Waren in Ägypten nicht importverzollt! Information der AHK Ägypten
Kuriersendungen bis zu einem maximalen Gewicht von 50 kg (unabhängig vom Wert der Sendung), die per Paketdienstleister transportiert werden, sind laut Angaben von ACI nicht meldepflichtig.
Verpflichtungen des Importeurs
Der Hauptgrund für dieses neue System, ist die Automatisierung des Zollprozesses in Ägypten und die Beschleunigung der Frachtfreigabe. Das neue System verpflichtet den Importeur, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade → Nafeza zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden. Auch wenn hier nur eine Proforma-Rechnung benutzt wird.
Für die Registrierung benötigt der ägyptische Importeur vom Exporteur folgende Infos:
- CargoX-ID
- Kontaktperson mit Name, Handynr., Tel. und E-Mail
- Handelsrechnung bzw. Proforma Rechnung
Nach der Eingabe findet eine Vorprüfung statt und bei positivem Ausgang sendet das Nafeza-System (spätestens nach 48 Stunden) eine E-Mail mit der ACID-Nummer an den Importeur und Exporteur. Gültigkeit der ACID-Nummer: 6 Monate. Dieses Prozedere ist für jede Sendung, die per Schiff nach Ägypten exportiert wird, durchzuführen.
Verpflichtungen des Exporteurs
Vom Exportland aus muss der Exporteur in einem ersten Schritt seine Informationen in der Blockchain "CargoX" registrieren. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich unter Getting started.
Sobald der Exporteur seine Daten registriert, werden sie mit dem Nafeza-System synchronisiert. Nach Registrierung wird dem Exporteur im CargoX-System eine CargoX-ID (Exporter Register Nr.) zugewiesen. Diese ist im CargoX unter “My company” und “Company details” zu finden.
Was muss der Exporteur vor Verschiffung tun:
- Meldung der Daten an den ägyptischen Importeur:
- CargoX-ID
- Kontaktperson mit Name, Tel. und E-Mail
- Handelsrechnung bzw. Proforma-RG - Ägyptischer Importeur meldet Sendung in Nafeza-System an => bei postiver Prüfungen sendet Nafeza eine E-Mail mit ACID-Nr. der Sendung an Im- und Exporteur
- Exporteur lädt via CargoX die Dokumente zur bevorstehenden Sendung hoch → nach Informationen der AHK sollen unbedingt die folgenden Angaben NUR auf die Handelsrechnung geschrieben werden:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll NUR die ACID-Nummer geschrieben werden. - Exporteur stellt seinem Spediteur folgende Angaben zur Verfügung: ACID-Nummer, CargoX-ID, Transportinstruktionen inkl. Handelsrechnung und Packliste, ABD (Ausfuhrbegleitdokument), Steuernummer des Importeurs, Handelsregisternummer des Importeurs
- Carrier reicht 48h vor Beladen des Seeschiffs Draft B/L via CargoX ein
- Carrier reicht spätestens 24h nach Abfahrt des Seeschiffs das finale B/L via CargoX ein
- Carrier reicht das “Full Cargo Manifest” spätestens 48h vor Ankunft des Seeschiffs im ägyptischen Hafen ein.
Hinweis: Warum bei der Registrierung in Cargo X die Umsatzsteuer-ID so wichtig ist! Deutsche Exporteure sollten bei der Registrierung in der Cargo X – Plattform unbedingt darauf achten, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des registrierten Unternehmens mit angegeben wird – auch wenn das keine Pflichtangabe ist. Andernfalls drohen höhere Kosten. Hintergrund ist, dass der Betreiber der Plattform Cargo X ein in Slowenien ansässiges Unternehmen ist. Es übermittelt als Dienstleister die von Exporteuren hochgeladenen Dokumente und Daten in verschlüsselter Form nach Ägypten. Um dafür zu bezahlen, müssen die Exporteure Krediteinheiten erwerben. Die deutschen Exporteure, die diesen Blockchain-Dienst nutzen, nehmen also die Leistung eines EU-Unternehmens in Anspruch. Damit die Erbringung dieser Leistung mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, benötigt das slowenische Unternehmen die Umsatzsteuer-ID ihres ebenfalls in der EU ansässigen Kunden. Liegt ihm diese nicht vor, erhält der deutsche Kunde eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer, kann diese aber trotzdem nicht als Vorsteuer geltend machen.
CargoX-Gebühren
- Die Kostenübersicht findet sich im User Manual
- Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
- Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD.
- Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein Guthabenpaket (CargoX units: 1 Unit = 1$) verfügen.
- Für jede Seefracht-Sendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von 160 USD berechnet, für Luftfracht bis Juni 2026 sind es 80 USD.
- Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
- Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 175 USD bei Seefracht und 95 USD bei Luftfracht.
Umfangreiche Informationen
Die Deutsche Außenhandelskammer Ägypten hat auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema.
Präferenzdokumente für Ägypten - Revised Rules sind anzuwenden
Nach einer Mitteilung der Kommission wendet Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren, das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern. Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Europäische Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.
Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe "REVISED RULES" nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.
In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist.
Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe "TRANSITIONAL RULES".
Quelle: Zoll.de (2. Februar 2026)
