Elektronisch: Nachweis Unionscharakter mit T2L/ T2LF

Seit Juli 2025 erfolgt die Ausstellung und Verwendung eines T2L bzw. T2LF ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS (Proof of Union Status).

Wozu dient der Statusnachweis T2L oder T2LF?

Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).

Wann wird der Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?

  • Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Gouadeloupe, La Réunion, Saint Martin
  • Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra
Bisher sind beide Papiere ab einer Wertgrenze von 15.000 EUR grundsätzlich erforderlich.

T2L/ T2LF nur noch digital über System PoUS

Beide Versandpapiere unterscheiden sich wie folgt:
  • T2L: Warenverkehrsbescheinigung für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs, z. B. für San Marino und Andorra
  • T2LF: Waren werden in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen befördert, z. B. Teneriffa oder Beförderungen im Seeverkehr
Seit Juli 2025 erfolgt die Ausstellung und Verwendung eines T2L bzw. T2LF ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS (Proof of Union Status).
Aus diesem Grund spricht man auch von einem Statusnachweis in Form von T2L-Daten bzw. T2LF-Daten.
Diese Daten sind der zuständigen Zollstelle grundsätzlich vor Abgang der Waren zu übermitteln, damit diese sie prüfen und bestätigen kann. Der Nachweis des Unionsstatus anhand von T2L- oder T2LF-Daten kann auch nachträglich ausgestellt werden. Die nachträglich ausgestellten Statusnachweise T2L oder T2LF sind im System PoUS mit dem Zusatz "Nachträglich ausgestellt" in roter Schrift deutlich gekennzeichnet.

Zugang zum System PoUS

Das System PoUS ist im EU-Trader-Portal zu finden, auf das deutsche Unternehmen über das Zoll-Portal zugreifen können.