Forfaitierungsgarantie für kleinvolumige Exportgeschäfte angekündigt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben angekündigt, eine Forfaitierungsgarantie für kleinere Exportgeschäfte mit einem Wert von weniger als 10 Mio. Euro bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen.
Das Instrument ergänzt die bestehenden Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) und hilft insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern.
Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.